BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/094/2019
Grunddaten
- Betreff:
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Tribüne SV Pastow Broderstorf
Beschluss zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB zum Bauantrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Marie Farclas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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04.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hat in ihrer Sitzung am 10.10.2018 dem Bau der Zuschauertribüne auf dem Gelände der Sportanlage am Bornkoppelweg zugestimmt (GV/08/04/2018). Für das Projekt wurde bei der LEADER LAG Region Ostsee DBR ein Fördermittelantrag gestellt. Die LAG Ostsee DBR hat die Förderung des Projektes vorbehaltlich der Realisierung der im Projektbogen aufgeführten Überdachung der Tribüne mit einer maximalen Förderung in Höhe von 83.851,86 EUR beschlossen. Einen entsprechenden Beschluss über die Ergänzung des Projektes mit einer Überdachung hat die Gemeindevertretung der Broderstorf in ihrer Sitzung am 06.02.2019 gefasst (GV 02/06/2019). Der Planungsvertrag mit aib Bauplanung Nord GmbH wurde entsprechend angepasst.
Zwischenzeitlich liegt von aib die Kostenberechnung für die Leistungsbilder Freianlagen (Außenanlagen und Erschließung) sowie Gebäude (Tribünenüberdachung) vor.
Die Gesamtsumme für die Realisierung beläuft sich auf 264.551,89 EUR (inkl. Planungsleistungen).
Der Förderantrag wurde jedoch nur mit einer Gesamtsumme in Höhe von 166.6385,02 EUR gestellt. Somit ist ein entsprechender Änderungsantrag beim Fördermittelgeber zu stellen, da bislang noch kein Fördermittelbescheid ergangen ist. Der Änderungsantrag ist ohne die KG 730 (Architekten- und Ingenieurleistungen) zu stellen, da diese im Ursprungsantrag ebenfalls nicht enthalten waren.
Die Antragssumme wird somit auf 220.593,63 EUR korrigiert.
Von aib übergeben wurde ferner die Genehmigungsplanung mit Bauantrag. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf wird gebeten zu beschließen, den Bauantrag beim Landkreis Rostock Untere Bauaufsichtsbehörde, zu stellen.
Ferner kann zeitlich das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB beschlossen werden.
Die Gemeinde Brodestorf beantragt die Errichtung einer Tribünenanlage auf dem Grundstück in der Gemarkung Pastow, Flur 1, Flurstück 112.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4 der Gemeinde Broderstorf für den Sportplatz an der Bornkoppel. Die baurechtliche Beurteilungsgrundlage bildet somit § 30 BauGB. Demnach sind Bauvorhaben zulässig, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprechen und die Erschließung gesichert ist.
Die Tribüne soll errichtet werden „in“ einer vorhandenen Geländeböschung. D. h. Ein Teil der Böschung wird abgetragen und die Tribüne in die Böschung „integriert“. Der Abtrag der Böschung soll dann genutzt werden um parallel zu den Bahngleisen einen Erdwall zu errichten.
Im B-Plan sind keine besonderen Festsetzungen getroffen, die die Geländeböschung besonders schützen.
Somit stehen rein bauplanungsrechtlich Bedenken nicht entgegen. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB kann erteilt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.09.2019 aufgrund der von aib Bauplanung Nord GmbH eingereichten Kostenberechnung vom 21.08.2019 einen Änderungsantrag beim Fördermittelgeber (Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg – über LEADER LAG Region Ostsee DBR c/o Landkreis Rostock) zu stellen.
Die korrigierte (Abzug der Planungsleistungen) Antragssumme beläuft sich auf 220.593,63 EUR.
Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden ermächtigt den Änderungsantrag zu unterzeichnen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.09.2019 den Bauantrag für den Neubau der Tribüne (mit Überdachung) auf dem Sportgelände des SV Pastow aufgrund der von aib Bauplanung Nord GmbH eingereichten Genehmigungsplanung (mit Bauantrag) beim Landkreis Rotock, Untere Bauaufsichtsbehörde, zu stellen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussvorschlag 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.09.2019 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Bauvorhaben Neubau einer Tribünenanlage der Antragstellerin Gemeinde Broderstorf auf dem Grundstück in der Gemarkung Pastow, Flur 1, Flurstück 112 zu erteilen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Gem. Kostenberechnung der aib Bauplanung Nord GmbH belaufen sich die Gesamtkosten für die Realisierung des Projektes auf 264.551,89 EUR.
Somit wird ein Betrag in Höhe von 265.000,00 EUR für den kommenden Doppelhaushalt 2020/2021 im Teilhaushalt 2 auf dem Produktkonto 42400.096000.7852200 eingeplant.
Anfallende Kosten im laufenden Haushaltsjahr 2019 (Planungskosten etc. in Höhe von ca. 30.000,00) sind gedeckt im TH 2 auf dem Produktkonto 54100.096000.7853200.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Keine
