BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV//069/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der derzeit geltenden Kommunalverfassung M-V (KV M-V) dürfen nur noch der Bürgermeister oder sein Stellvertreter Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen einwerben oder das Angebot einer Zuwendung entgegennehmen.

Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 g der Hauptsatzung der Gemeinde Broderstorf

 

-          bis zu einer Wertgrenze von 100,00 € der Bürgermeister

-          ab 100,00 € die Gemeindevertretung.

 

 

Folgende Sachspende ist am 08.08.2019 r die Gemeinde Broderstorf eingegangen:

 

  1. Neuro Planen268,46zur Förderung des Brandschutzes

18184 Broderstorf(UV Druck“ Frühjahrsputz“ )

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.09.2019 die Annahme der unter Nr. 1 aufgeführten Sachspende im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von der Firma Neuro Planen, Am Handspark 11, 18184 Broderstorf in Höhe von 268,46 €.

 

 

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Derzeitig werden die Sachspenden auf das Verwahrkonto 12600.379910 (Spenden vor Annahme nach § 44 Abs. 4 KV M-V) verbucht. Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf wird die Sachspende zur Verwendung in 2019 auf das Produktkonto 12600.462900 (sonstige laufende Erträge), Teilhaushalt 1 umgebucht.

 

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

 

keine

 

Loading...