BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/095/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Beregnungsanlage SV Pastow
Eilentscheidung der Bürgermeisterin gem. § 39 KV M-V - Zustimmung der Gemeindevertretung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Marie Farclas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Broderstorf
|
|
|
|
04.09.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Im Juni 2019 erhielt die Amtsverwaltung vom SV Pastow den Hinweis, dass die Beregungsanlage für den Sportplatz ausgefallen sei. (Die Bewässerungsanlage wurde im Jahr 2013 durch die Firma Wahl Bewässerungstechnik geliefert und verbaut.)
Die Fa. Wahl stellte fest, dass ein Elektroschaden für den Ausfall der Beregnungsanlage ursächlich war und bat diesen über eine Elektrofirma zu beheben. Von der Amtsverwaltung kontaktiert wurde die Firma EMR, welche seinerzeit die Elektroanlagen des SV Pastow installierte und wurde um Prüfung im Rahmen der Gewährleistung gebeten.
Ein Gewährleistungesschaden lag nicht vor, da sich der Schaden nicht im Elektronetz des Sportlerheimes befand, sondern im Betriebsnetz für die Beregnungsanlage. Ursächlich für den Schaden, im folgenden Überspannungsschaden, war ein Gewitter, welches Tage zuvor über die Gegend zog.
Die Fa. Wahl Bewässerungstechnik wurde beauftragt die Beregnungsanlage kurzfristig zu reparieren, um weiteren Schäden, insbesondere auch des Rasens während der Trockenperiode, zu vermeiden.
Parallel wurde der Schaden auch der Versicherung der Gemeinde Broderstorf gemeldet, mit einer Regulierung ist zu rechnen.
Durch die Fa. Wahl Bewässerungstechnik wurde zudem festgestellt, dass für die Steuerungsanlage keine fachgerechte Erdung vorliegt und es somit in Zukunft immer wieder zu Schäden durch Blitzschlag kommen könnten. Hier sollte Abhilfe geschaffen werden. Aus diesem Grund wurde die Firma EMR gebeten, für die Nachrüstung der Erdung der Steuerungsanlage ein Angebot einzureichen.
Hinweis:
Die Bürgermeisterin hat die Gemeindevertreter vor Auftragserteilung um Zustimmung per Email gebeten (8 Zustimmungen). Die Eilentscheidung muss mit Beschluss der Gemeindevertretung bestätigt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.09.2019 der Eilentscheidung der Bürgermeisterin gem. § 39 KV M-V, nämlich der Auftragserteilung für die Reparatur der Beregungsanlage des SV Pastow zuzustimmen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.09.2019 die Nachrüstung der Erdung der Steuerungsanlage (Beregungsanlage) des SV Pastow.
Sollte der Auftragswert 1.000,00 EUR nicht überschreiten, kann der Auftrag direkt vergeben werden
(§ 14 UVgO). Ansonsten sind durch die Amtsverwaltung zwei weitere Angebote einzuholen.
Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Mittel stehen im TH 2 auf dem Produktkonto 42400.5231200 für das Haushaltsjahr 2019 nicht mehr zur Verfügung.
Die überplanmäßigen Ausgaben für die Reparatur der Beregungsanlage sowie für die Nachrüstung der Erdung der Steuerungsanlage sind mittels Sollübertragung gedeckt im TH 2 auf dem Produktkonto 12300.5231300. Hier stehen noch finanzielle Mittel in Höhe von 100.000,00 EUR zur Verfügung.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Keine
