BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA) - BV/BAU/097/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Von 34 aktiven Kameraden haben 8 Kameraden einen LKW-Führerschein. Die 8 Kameradennnen nicht alle 8 als Maschinisten eingesetzt werden. Mehrere Kameraden sind Fernfahrer und sind in der Woche und auch meist zu den Ausbildungstagen nicht anwesend. Vier Maschinisten sind gleichzeitig ausgebildete Gruppenführer, was bedeutet, dass sie bei Personalmangel zwei Positionen gleichzeitig besetzen müssten, was so nicht sein sollte. Ein weiteres Problem ist, dass selbst der ELW (Transporter) mit Anhänger aufgrund seines Gesamtgewichts nur von Kameraden mit entsprechendem Führerschein gefahren werden darf. Das wären, außer den LKW-Führerschein-Inhabern, drei Kameradinnen, die vor 1981 geboren sind und den entsprechendem Eintrag in der Fahrerlaubnis haben (zumindest bis 50 Jahre). Zwei von den drei Kameradinnen sind ebenfalls als Gruppenführer einsetzbar. Im Einsatzfall muss dann sehr lange gewartet werden, bis ein Maschinist mit dem richtigen Führerschein ankommt. Diese Situation kann nur durch weitere LKW-Fahrer entschärft werden. Beim Kreisfeuerwehrverband LK Rostock wurden Zuwendungen zum Erwerb von Führerscheinen Klasse C und CE beantragt. Es wurde ein Zuwendungsbescheid i. H. von 1.000,- Euro r den Kameraden Stefan Allwardt zugestellt. Der Kamerad Stefan Allwardt benötigt den Führerschein ausschließlich für die Feuerwehr. Kamerad Stefan Allwardt ist Gerätewart der FFw Broderstorf und einer der Wenigen, die ständig im Gerätehaus anzutreffen sind, auch außerhalb der Dienstzeiten. Der Kostenaufwand des Führerscheins beträgt rd. 3.600,-€ und wird bei Bestätigung der Gesamtaufwendungen durch die Gemeindevertretung unter Produkt 12600.561200 verbucht. Finanzielle Mittel wurden für LKW-Führerscheine nicht geplant, daher ist eine Deckung der benötigten Mittel erforderlich. Eine Deckung ist durch Minderausgaben über das Produkt 12600.5231300 TH 2 möglich.

Kamerad Alexander Kendzorra soll im August/September 2019 über seinen Arbeitgeber den Führerschein Klasse C erwerben. Die Klasse CE kann er für die Arbeit nicht nutzen. Es ist seitens der FFw Broderstorf daher gewünscht, die Finanzierung der Kosten in Höhe von rd. 2.000,-€,r den Erwerb des Führerscheins Klasse CE, ebenfalls über die Gemeinde zu gewährleisten. Ein entsprechender Antrag auf Fördermittel wird an den KFV gestellt. Kamerad Alexander Kendzorra arbeitet im Schichtdienst und ist häufig tagsüber als Einsatzkraft verfügbar und er ist zum anderen Jugendwart der FFW Broderstorf, wo ihm die Fahrerlaubnis in der JugendFFw dienlich ist.

Entscheidet sich die Gemeindevertretung r die Übernahme der Kosten der Ausbildung, verpflichten sich im Gegenzug die beiden genannten Kameraden r einen Verbleib in der FFw für eine bestimmte Zeit. Diesbezüglich wird eine entsprechende Vereinbarung mit dem jeweiligen Kameraden abgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschliesst in ihrer Sitzung am 04.09.2019 die Übernahme der Kosten für die Führerscheinausbildung C/CE für die Kameraden Stefan Allwardt und Alexander Kendzorra in Höhe von rd. 5.600,-€ über die Firma Wunderlich. Die Gemeindevertretung ermächtigt die Bürgermeisterin und ihren Stellvertreter, die jeweilige Kostenübernahme zu bestätigen. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Kostenaufwand für die Führerscheinausbildung C/CE für zwei Kameraden (Allwardt; Kendzorra) beträgt rd. 5.600,-€ und wird unter Produkt 12600.561200 (Aus-u. Fortbildung) verbucht. Die Deckung der benötigten Mittel in Höhe von rd. 5.300,-(d.h. 5.600,-€./.300,-€ Planansatz) ist durch Minderausgaben über das Produkt 12600.5231300 (Unterh.Gebäude) TH 2 gewährleistet.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

 

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Anlagen

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