BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA) - BV/BAU/088/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der Wahl des Amtswehrführers und des stellvertretenden Amtswehrführer
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Astrid Haß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Amtsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
19.09.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinden des Amtes Carbäk wählen gemäß der Wahlordnung für Amtswehrführer und deren Stellvertreter (VV Meck.-Vorp.Gl.Nr.2131-6 Punkt) für sechs Jahre einen Amtswehrführer und den stellvertretenden Amtswehrführer. Das Amt Carbäk hatte neben dem Amtswehrführer und einem Amtsjugendwart bisher noch keinen stellvertretenden Amtswehrführer, da bisher keiner zur Verfügung stand.
Es erfolgte eine entsprechende Ausschreibung für die Wahl des Amtswehrführers und des stellvertretenden Amtswehrführers gemäß der Zustimmung des Amtsausschusses, dass die Wahl durchgeführt werden kann (VV Meck.-Vorp.Gl.Nr.2131-6 Punkt 3.) und die beiden Wahlen wurden vorbereitet und durchgeführt.
Die Wahl des stellvertretenden Amtswehrführers erfolgte am 09.05.2019. Zur Wahl stand als Kandidat Kamerad Andre Prantke zur Verfügung.
Die Wahl des Amtswehrführers erfolgte am 11.07.2019. Es kandidierten Kamerad Jürgen Gäth und Kamerad Michael Bull. Nach zwei Wahlgängen wurde per Losentscheidung Kamerad Jürgen Gäth wieder zum Amtswehrführer gewählt.
Nach den durchgeführten Wahlen sind der gewählte Amtswehrführer und der stellvertretende Amtswehrführer durch einen Beschluss des Amtsausschusses zu bestätigen und sie werden durch die Amtsvorsteherin zu Ehrenbeamten ernannt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk bestätigt in seiner Sitzung am 19.09.2019 die Wahl des Kameraden Jürgen Gäth zum Amtswehrführer vom 11.07.2019 sowie die Wahl des Kameraden Andre Prantke zum stellvertretenden Amtswehrführer vom 09.05.2019.
Durch die Amtsvorsteherin erfolgt die Ernennung der Kameraden Jürgen Gäth und Andre Prantke zu Ehrenbeamten. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Nach §2 (2) der Feuerwehrentschädigungsverordnung (FwEntschVO M-V) erhält der Amtswehrführer eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 220,-€ und der stellvertretende Amtswehrführer eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 110,-€.
Der dafür benötigte Aufwand wird unter dem Produkt 12600.5019000 (Aufwandsentsch.) Teilhaushalt 2 eingeordnet. Im HH-Plan 2018/2019 des Amtes Carbäk wurden jedoch nur die benötigten Mittel für den Amtswehrführer und des Amtsjugendwarts eingeordnet, so dass es durch die Wahl des stellvertretenden Amtswehrführers zu einer Überschreitung des Produktkontos in Höhe von 840,-€ (05-12/2019) kommen wird, die es zu decken gilt. Eine Deckung der noch benötigten Mittel erfolgt über Minderausgaben im Produkt 12600.523700 (Unterh. Ausr.) Teilhaushalt 2.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
keine
