BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA) - BV/Käm/363/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Gem. § 60 Abs. 1 KV M-V hat das Amt Carbäk für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

r das Haushaltsjahr 2017 wurde von der Verwaltung der Jahresabschluss aufgestellt und am 08.07.2019 vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Carbäk geprüft.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Carbäk ist durch Aufgabenübertragung der vorbereitende und empfehlende Ausschuss.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss gibt folgende Empfehlung zur Beschlussfassung an den Amtsausschuss des Amtes Carbäk:

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Die Bilanzsumme auf der Aktivseite beträgt 29.993.950,88 EUR.

Die Bilanzsumme auf der Passivseite beträgt29.993.950,88 EUR.

Das Eigenkapital beträgt 2.037.102,16 EUR.

 

Die Schlussbilanz ist ausgeglichen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Carbäk hat den Jahresabschluss 2017 des Amtes Carbäk zum 31.12.2017 gemäß §§ 144 Abs. 1, 60 Abs. 1 bis 3 KV M-V, § 3 Abs. 1 KPG M-V und der §§ 32 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2, 34 Abs. 1 bis 3 und Abs. 6 bis 8, 35 bis 37, 47, 48, 50 bis 53 GemHVO-Doppik M-V geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Weiterhin wurde die Empfehlung an den Amtsausschuss zur Entlastung des Amtsvorstehers für das Haushaltsjahr 2017 ausgesprochen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 19.09.2019 die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Carbäk geprüften Jahresabschlusses des Amtes Carbäk zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 29.993.950,88 EUR und einem Eigenkapital in Höhe von 2.037.102,16 EUR einschließlich Anhang und Rechenschaftsbericht.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis 1:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 0

davon anwesend: 0

Ja - Stimmen: 0

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 19.09.2019 dem Amtsvorsteher für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis 2:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 0

davon anwesend: 0

Ja - Stimmen: 0

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Auf der Aktivseite beträgt

-          das Anlagevermögen 10.072.024,74 EUR

-          das Umlaufvermögen 19.912.537,37 EUR

-          die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 9.388,77 EUR.

Auf der Passivseite beträgt

-          das Eigenkapital 2.037.102,16 EUR

-          die Sonderposten 4.249.831,99 EUR

-          die Rückstellungen 532.662,63 EUR

-          die Verbindlichkeiten 23.174.354,10 EUR

-          die passiven Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 EUR.

In der Ergebnisrechnung erwirtschaftete das Amt einen Fehlbetrag von -2.141.307,74 EUR, welches auf das Folgejahr 2018 übertragen wird.

Der Stand der liquiden Mittel per 31.12.2017 beträgt 899.789,79 EUR.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Änderungen bei der Flurstücksbewertung sind in die Schlussbilanz eingearbeitet worden.

 

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