BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/AVK/150/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Entsprechend der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Broderstorf wurden bis zum 02.09.2019 (lt. Richtlinie sind Anträge bis zum 01.09. des laufenden Haushaltsjahres für das folgende Haushaltjahr einzureichen!) 8 Anträge eingereicht.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.10.2019 die Gewährung der nachfolgenden Zuschüsse lt. Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Broderstorf:

 

  1. Carbäksänger, Frau Fester   650,00 €
  2. Seniorenvertretung Broderstorf, Frau Schumacher           4.800,00 €
  3. VS Ortsgruppe Broderstorf/Pastow/Neuendorf, Fr. Schumacher1.200,00 €
  4. Fotozirkel im Bürgerverein Broderstorf e. V.   100,00 €
  5. Seniorengruppe Steinfeld   200,00 €

  1. SV Pastow Nachwuchsturniere   200,00 €
  2. SV Pastow, Herr Worzfeld2.000,00 €
  3. SV Pastow Jugendarbeit, Herr Worzfeld   500,00 €

 

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Doppelhaushalt 2020/21 werden folgende Ansätze für das Haushaltsjahr 2020 berücksichtigt:

 

Produktkonto für Kultur:

28100.5415900 (Heimat- und sonstige Kulturpflege – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich, Teilhaushalt 1) in Höhe von 8.500,00 €

Darin sind enthalten die Anträge Nr. 1 – 5 in Höhe von 6950,00 €.

 

Produktkonto für Sport:

42100.5415900 (Förderung des Sports - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich, Teilhaushalt 1) in Höhe von 3.000,00 €

Darin sind enthalten die Anträge Nr. 6 – 8 in Höhe von 2.700,00 €.

 

Die beantragten Mittel sind somit auf beiden Produktkonten vorhanden.

 

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

 

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