BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/Käm/365/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeinde Broderstorf hat derzeit noch ein Darlehen bei der Ostseesparkasse Rostock mit einem Kontostand per 29.02.2020 von 83.088,02 EUR und einer Laufzeit (Zinsbindungsfrist) ebenfalls bis zum 29.02.2020. Es handelt sich hierbei um ein Altdarlehen für den Sozialwohnungsbau im Ort Steinfeld.

 

Aufgrund des Ablaufes der Zinsbindungfrist zum 29.02.2020 besteht die Möglichkeit einer Sondertilgung. Da wir uns derzeit in einer Situation befinden, dass Finanzinstitute ihre Belastungen durch die Niedrigzinsen weitergeben, ist es nicht sinnvoll große Geldbestände auf den Konten zu führen. Es wird daher vorgeschlagen, das Darlehen mit dem Restkapital von 83.088,02 EUR im Haushaltsjahr 2020 vollständig abzulösen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschießt in ihrer Sitzung am 02.10.2019 das bei der Ostseesparkasse Rostock bestehende Darlehen Nr. 6793161111, mit einer Restschuld zum 29.02.2019 in Höhe von 83.088,02 EUR, im Haushaltsjahr 2020 abzulösen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Mittel für die Sondertilgung werden in der Doppelhaushaltsplanung 2020/2021 auf dem Produktkonto 61200.3152310/7925100 in Höhe von 83.088,02 EUR neben den laufenden Tilgungen für Januar und Februar 2020 eingeplant. Der Liquiditätsstand der Gemeinde Broderstorf beträgt Anfang September 2019 abgerundet 6.600.000,-EUR.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

 

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Anlagen

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