BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/118/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die E.ON Energie Deutschland GmbH hat der Gemeinde Broderstorf ein Stromlieferangebot mit Datum vom 29.08.2019 für den Lieferzeitraum 01.01.2020 - 31.12.2022 unterbreitet.

Das Angebot beinhaltet für den o.g. Lieferzeitraum folgende Anpassungen der Konditionen:

 

  1. r Verbrauchstellen mit registrierender Leistungsmessung

         Grundpreis je Verbrauchsstelle2,50€/Monat

 

in der HT-Zeitin der NT-Zeit

         Arbeitspreis5,883 Cent/kWh5,783 Cent/kWh

 

 

(HT-Zeit: Montag Freitag 08:00 bis 20:00 Uhr; NT-Zeit: alle übrigen Stunden)

 

 

  1. r Verbrauchsstellen mit Standardlastprofil

         Grundpreis je Abnahmestelle 30,00 / Jahr

 

in der HT-Zeitin der NT-Zeit

         Arbeitspreis 5,883 ct/kWh5,783 Cent/kWh

 

 

(Als NT-Zeiten gelten die durch den zuständigen Netzbetreiber im Internet gem. § 2 der Konzessionsabgabenverordnung veröffentlichen Schwachzeiten. Als HT-Zeit gelten alle übrigen Stunden.)

 

 

  1. r Verbrauchsstellen mit Standardlastprofil mmerungsgeführte Straßenbeleuchtung

         Grundpreis je Abnahmestelle10,00 €/Jahr

         Arbeitspreis 5,489 ct/kWh

 

 

(Als NT-Zeiten gelten die durch den zuständigen Netzbetreiber im Internet gem. § 2 der Konzessionsabgabenverordnung veröffentlichen Schwachzeiten. Als HT-Zeit gelten alle übrigen Stunden.)

 

 

Alte Konditionen

Gemeindeverbrauch/ Straßenbeleuchtung (teileingeschaltet)

 

         Grundpreis je Abnahmestelle30,00 €/Jahr

         Arbeitspreis 3,99 ct/kWh

 

Straßenbeleuchtung (volleingeschaltet)

 

         Grundpreis je Abnahmestelle 10,00 €/ Jahr

         Arbeitspreis 3,87 ct/kWh

 

 

Der Nachlass gemäß § 3 Abs.1Nr.1 Konzessionsabgabenverordnung wird ebenfalls in der Rechnungslegung berücksichtigt. Die Beträge, die E.ON jeweils für die EEG-Umlage, den KWKG Aufschlag, die Offshore-Umlage nach § 17 EnWG, die Umlage nach § 18 AbLaV und die § 19 StromNEV-Umlage aufgrund der Belieferung des Kunden als Letztverbraucher an die jeweils zuständigen Netzbetreiber zu zahlen hat, zahlt der Kunde als zusätzliche Entgelte zum vereinbarten Arbeitspreis.

Der Vertrag tritt mit Unterschrift der Vertragspartner in Kraft und läuft bis zum 31.12.2022.

Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der aktuellen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.

 

Der weitere Stromliefervertrag der e.on. kann als Rahmenvereinbarung gem. § 15 UVgO unterzeichnet werden, da Rahmenvereinbarungen mit einer Laufzeit bis zu 6 Jahren zulässig sind (ursprünlicher Laufzeitbeginn vorliegend 01.01.2018). Der Sachverhalt wird der Gemeinde Broderstorf im Juni 2022 erneut zur weiteren Entscheidung vorgelegt (ndigung zum 31.12.2022 und Ausschreibung der Leistungen).

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02. Oktober 2019 dem Stromliefervertrag „E.ON BusinessStrom fix kommunal“ zwischen der Gemeinde Broderstorf und der E.ON Energie Deutschland GmbH zuzustimmen.

 

Die Bürgermeisterin und der 1.stellv. Bürgermeister werden ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Arbeitspreiserhöhung ist nicht mit Einsparungen zu rechnen.

Folgende Mittel wurden in der HH-Planung 2020/2021 im Teilhaushalt 2 auf folgenden Produktkonten berücksichtigt:

2020/20212018/2019

54100.5226000 Straßenbeleuchtung70.000,00 70.000,00 €

57300.5226000 DGH 4.000,00 €3.600,00 €

42400.5226000 SV Pastow7.500,007.000,00 €

 

Die Mittel für die Straßenbeleuchtung wurden nicht erhöht, aufgrund der Umrüstung auf LED.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

 

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Anlagen

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