BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/AVK/155/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Entsprechend der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Broderstorf wurden seit dem 01.09.2019 (lt. Richtlinie sind Anträge bis zum 01.09. des laufenden Haushaltsjahres für das folgende Haushaltjahr einzureichen!) 3 Anträge verfristet eingereicht.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.11.2019 die Gewährung der nachfolgenden Zuschüsse lt. Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Broderstorf:

 

  1. Broderstorfer Computer Club e.V.480,00 €
  2. 21. Straßenfest Alte Schulstraßenicht angegeben
  3. Steinfelder Kreis, Veranstaltung100,00 €

 

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Doppelhaushalt 2020/21 werden folgende Ansätze für das Haushaltsjahr 2020 berücksichtigt:

 

Produktkonto für Kultur:

28100.5415900 (Heimat- und sonstige Kulturpflege – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich, Teilhaushalt 1) in Höhe von 8.500,00 €

Darin sind, entsprechend der vorangegangenen Anträge, Zuschüsse in Höhe von 6950,00 € enthalten..

 

 

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

 

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Anlagen

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