Beschlussvorlage - BV/BAU/140/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorbereitung des Beitritts der Gemeinde Thulendorf in den Bauhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Astrid Haß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauhofausschuss
|
|
|
|
29.10.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
In der Sitzung des Bauhofausschusses vom 27.08.2019 wurde die Möglichkeit besprochen, dass die Gemeinde Thulendorf eventuell dem Bauhof (getragen durch die Gemeinden Brodertorf und Roggentin) beitritt.
Mit Beschluss 46/06/2015 vom 21.10.2015 erfolgte seitens der Gemeinde Thulendorf bereits die Übertragung der Selbstverwaltungsaufgabe „Unterhaltung des kommunalen Vermögens“ gemäß §127Abs.4 KV M-V auf das Amt Carbäk ab 01.01.2016.
Die Übertragung erfolgte seinerzeit ohne eine direkte Eingliederung in den bestehenden Bauhof (Broderstorf und Roggentin) und wurde im Amtshausshalt unter dem separaten Produkt 11433 (Übertragung kommunales Vermögen) ab dem Jahr 2016 eingeordnet.
Die Finanzierung des Produktes 11433 (Übertragung kommunales Vermögen) erfolgt seitdem über eine Umlage, die die Gemeinde Thulendorf an das Amt zahlt.
In der Überlegung einer interkommunalen Zusammenarbeit und einer breiteren Verteilung der Aufwendungen, ist vorgesehen, eine direkte Eingliederung des Produktes 11433 (Aufgabenübertragung des kommunalen Vermögens) der Gemeinde Thulendorf in das Produkt 11403 (Bauhof) des Bauhofs umzusetzen.
Es wurden dazu verschiedene Sachverhalte (nicht vollständig) betrachtet, die der Entscheidungsfindung seitens der Gemeinde Thulendorf helfen soll, zunächst eine Grundsatzentscheidung zu treffen, ob die Eingliederung des Produktes 11433 im Bauhof für die Gemeinde Thulendorf in Frage kommt.
Über das Amt wurden dazu folgende Kriterien herangezogen und jeweils prozentual ins Verhältnis der geplanten drei Gemeinden gesetzt:
(siehe ANLAGEN)
- Finanzieller Aufwand Plan 2020 und 2021
- Gemeindestraßen (zu bearbeitende Grünflächen und sonstiges Begleitgrün)
- Anzahl der Bushaltstellen
- Bekanntmachungstafeln
- Containerplätze
- Spielplätze
- Straßeneinläufe und Einwohner.
Im gegenwärtigen vorläufigen Haushaltsplan 2020 ist ein Umlagebetrag der Gemeinde Thulendorf im Produkt 11433 in Höhe von 54.900,-€ an das Amt zu zahlen. Im Haushaltsplan 2021 beträgt die geplante Umlage 44.600,-€.
Gegenwärtig erfolgt die Umlageberechung des Bauhofes im Ergebnishaushalt (EHH) wie folgt:
2020 2021
Gesamt:404.400,00€427.700,00€
Anteil Broderstorf56,7%229.294,80€242.505,90€
Anteil Roggentin43,3%.175.105,20€185.194,10€
Mit der Gemeinde Thulendorf würde eine Umlagenberechnung im Ergebnishaushalt wie folgt zum Tragen kommen:
Gsamt:459.300,00€472.300,00€
Anteil Broderstorf51,55%236.769,15€243.470,65€
Anteil Roggentin39,37%180.826,41€185.944,51€
Anteil Thulendorf 9,08% 41.704,44€ 42.884,84€
Im Finanzhaushalt (FHH) bzgl. der Investitionen für die Anschaffung von Technik und des Bauhofneubaus in Höhe von 723.300,00€ für 2020 und 1.097.600,00€ für 2021 kommt ein zusätzlicher Umlagebetrag auf die Gemeinden zu.
Finanzhaushalt: 2020 2021
Gesamt:723.300,00€1.097.600,00€
Anteil Broderstorf51,55%372.861,15€ 565.812,80€
Anteil Roggentin39,37%284.763,21€ 432.125,12€
Anteil Thulendorf 9,08% 65.675,64€ 99.662,08€
d.h.
EHH + FHH f. Thul.107.380,08€ 142.546,92€
Alle drei Gemeinden müssen einen gleichlautenden Beschluss fassen, dass eine Eingliederung des Produktes 11433 (Aufgabenübertragung kommunales Vermögen) in das Produkt 11403 (Bauhof) des Amtshaushaltes erfolgt und die Berechnung der Umlage auf Basis der finanziellen Aufwendungen in Höhe der genannten Prozentsätze erfolgt.
Eine Entscheidung ist jeweils zum Ergebnishaushalt und zum Finanzhaushalt zu treffen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauhofausschuss beschliesst in seiner Sitzung am 29.10.2019 die Eingliederung des Produktes 11433 (Aufgabenübertragung des kommunalen Vermögens) in das Produkt 11403 (Bauhof) mit dem Kriterium der prozentualen Umlageaufteilung (finanzielle Aufwendungen) in Höhe von:
Anteil Broderstorf51,55%
Anteil Roggentin39,37%.
Anteil Thulendorf 9,08%,
vorbehaltlich der gleichlautenden Beschlüsse durch die Gemeinde Broderstorf, Roggentin und Thulendorf. Die Umlageberechnung für die drei Gemeinden gilt für die Haushaltsplanbereiche Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt. Werden Abweichungen zwischen Finanzhaushalt und Ergebnishaushalt in den Gemeinden getroffen, so sind diese durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den drei Gemeinden zu regeln. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Im vorläufigen HH-Plan des Amtes 2020/2021 sind die gesamten geplanten Mittel des Produktes 11433 (Übertragung des kommunalen Vermögens) ab dem Jahr 2020 in das Produkt 11403 (Bauhof) einzuordnen. Die Umlage (aus EHH und FHH), die die Gemeinden Broderstorf, Roggentin und Thulendorf an das Amt zu zahlen haben, müssen in den jeweiligen Haushaltsplänen der drei Gemeinden eingestellt werden.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
33,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
13,4 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
56,5 kB
|
