BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/AVK/151/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Entsprechend der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf wurden bis zum 01.10.2019 (lt. Richtlinie sind Anträge bis zum 30.09. des laufenden Haushaltsjahres für das folgende Haushaltjahr einzureichen!) 17 Anträge eingereicht.

 

Der Sozialausschuss der Gemeinde Poppendorf empfiehlt in seiner Sitzung vom 12.09.2019, die Gewährung von Zuschüssen nach der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf auf eingetragene Vereine der Gemeinde und den umliegenden Schulen/Kitas zu beschränken. Auf Grundlage der aktuellen Förderrichtlinie ist über alle Anträge zu beschließen. Im Falle einer dem Ausschuss angelehnten Entscheidung, ist der Beschlussvorschlag geändert zu beschließen und auf die o. g. Einrichtungen und Vereine zu beschränken.

Die unter die geänderte Richtlinie fallenden Antragsteller sind farblich markiert.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.11.2019 die Gewährung der nachfolgenden Zuschüsse lt. Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf:

 

  1. Singerkreis Bentwisch-Poppendorf140,00 €
  2. Vogtsgaarden 2. Kulturfest           1100,00 €
  3. Line Dance Gruppe „Hot Boots“200,00 €
  4. Kulturverein „am Musenhof“           5000,00 €
  5. Reg. Schule + Gymnasium Rövershagen           1500,00 €
  6. Klöppelkurs, Marina Bialuch100,00 €
  7. Skat unter Nachbarn600,00 €
  8. Skatturniere, Thomas Blank300,00 €
  9. Grundschule Blankenhagen           1250,00 €
  10. FSV Vogtshagen (Jubiläumsfeier)           2500,00 €
  11. Kita Kinderburg           1650,00 €

 

 

  1.  Volleyballgruppe, Christine Harder170,00 €
  2. Tischtennisgruppe Poppendorf650,00 €
  3. Schach in Poppendorf150,00 €
  4. SpVgg Poppendorf600,00 €
  5. Dartgruppe300,00 €
  6. FSV Vogtshagen           3000,00 €

 

Summe         19210,00

 

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produktkonto für Kultur:

28100.5415900 (Heimat- und sonstige Kulturpflege – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich, Teilhaushalt 1) in Höhe von 10.000,00

Darin sind enthalten die Anträge Nr. 1 bis 11 in Höhe von 14340,00 €.

 

Produktkonto für Sport:

42100.5415900 (Förderung des Sports - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich, Teilhaushalt 1) in Höhe von 3.600,00

Darin sind enthalten die Anträge Nr. 12 bis 17 in Höhe von 4870,00 €.

 

Der Haushalt wird entsprechend des Beschlusses um die Höhe angepasst.

 

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

 

keine

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Anlagen

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