BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/AVK/154/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Einholung der Zustimmung zur Begradigung der Gemeindegrenzen Poppendorf/Broderstorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- Allgemeine Verwaltung
- Bearbeiter:
- Max Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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Entscheidung
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04.11.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens in Poppendorf ist ein Flächentausch zwischen der Gemeinde Poppendorf und der Gemeinde Broderstorf, zur Begradigung der Gemeindegrenzen, vorgesehen. Betroffen hierbei sind die Flurstücke 36/1+ 38, sowie 76, Gemarkung Öftenhäven, Flur 1 (siehe Anlage).
Die federführende Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH teilte mit,
dass die jetzige Gemeindegrenze früher einmal durch einen Grenzgraben gekennzeichnet war. Dieser Graben ist heute nicht mehr vorhanden. Im Sinne einer ordentlichen Bewirtschaftung der Flächen ist in solchen Fällen eine Begradigung der Flurstücksgrenzen angebracht.
Für eine derartige Gemeindegrenzenänderung ist ein Beschluss der Gemeindevertretungen der beteiligten Gemeinden erforderlich. Der neue Grenzverlauf ist in der Anlage beigefügt.
Die Zustimmung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf wurde am 02.10.2019 einstimmig beschlossen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.11.2019, der Gemeindegrenzenänderung zwischen der Gemeinde Poppendorf und der Gemeinde Broderstorf im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens „Poppendorf“ zuzustimmen.
Der Auszug aus dem Bodenordnungsplan/Flurneuordnungsplan – Gemeindegrenzänderungskarte vom 13.09.2017 – ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Durch den Abgang der benannten Flächen werden keine finanziellen Auswirkungen festgestellt. In Rücksprache mit dem Sachgebiet Steuern werden lediglich zusätzliche Einnahmen in Höhe von 1,89 € (Grundsteuer) erwartet.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Eine Abbildung der betroffenden Flächen ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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313,2 kB
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