BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/AVK/156/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Im Flurneuordnungsverfahren Poppendorf wurde mit dem Flurneuordnungsplan (bestandskräftig) die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Poppendorf und Rövershagen teilweise begradigt (s. Anlage). Die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH bittet die Gemeindevertretung Poppendorf um Beschlussfassung und Bestätigung.

 

Zweck der Flurbereinigung/Bodenordnung ist die Verbesserung der Produktions- und

Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie die Förderung der allgemeinen

Landeskultur und der Landentwicklung. Um diesen Zweck erfüllen zu können, werden im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens/Bodenordnungsverfahrens land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zweckmäßig neu geordnet. Es ist somit sowohl eine effizientere Bewirtschaftung der Grundstücke möglich als auch die Bereitstellung von Flächen für öffentliche Maßnahmen.

 

Die Durchführung eines Flurneuordnungsverfahrens richtet sich nach den Vorschriften des

Landwirtschaftsanpassungsgesetzes und dem Flurbereinigungsgesetz.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschloss in ihrer Sitzung vom 22.07.2019 die Bestätigung zu erteilen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf bestätigt die Gemeindegrenzänderung zwischen der Gemeinde Poppendorf und der Gemeinde Rövershagen im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens „Poppendorf“ gemäß Flurbereinigungsplan.

Der Auszug aus dem Flurbereinigungsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Grenzänderung entstehen der Gemeinde Poppendorf keine Kosten.

 

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Siehe Anlage

 

 

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Anlagen

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