BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/128/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Das Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015 legt in §12 Abs. 1 folgendes fest:

Die aktiven Mitglieder der Gemeindefeuerwehr wählen aus ihrer Mitte für sechs Jahre je ein Mitglied als Gemeindewehrführung und als Stellvertretung. Nach Zustimmung der Gemeindevertretung werden die Gewählten zu Ehrenbeamten ernannt. Das Wahlverfahren ist in einer Satzung zu regeln.

Am Mittwoch, den 22.05.2019 kandidierte in der Mitgliederversammlung Kamerad Christian Gäth als Wehrführer. Es war die lt. Satzung erforderliche Anzahl der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Poppendorf anwesend. Die anwesenden Kameraden stimmten einstimmig r den Kandidaten Christian Gäth, der die Wahl annahm.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.11.2019, der Wahl des Kameraden Christian Gäth zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Poppendorf zuzustimmen. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushalt 2019 der Gemeinde Poppendorf sind im TH 2 unter dem Produkt 12600 (Brandschutz), Produktkonto 5019000 (Aufwendungen für f. Ehrenamtliche – Sonstige) die damit verbundenen finanziellen Mittel eingestellt.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

 

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Anlagen

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