BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/128/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
FFw Poppendorf - Bestätigung der Wahl des Wehrführers
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Astrid Haß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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04.11.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Das Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015 legt in §12 Abs. 1 folgendes fest:
Die aktiven Mitglieder der Gemeindefeuerwehr wählen aus ihrer Mitte für sechs Jahre je ein Mitglied als Gemeindewehrführung und als Stellvertretung. Nach Zustimmung der Gemeindevertretung werden die Gewählten zu Ehrenbeamten ernannt. Das Wahlverfahren ist in einer Satzung zu regeln.
Am Mittwoch, den 22.05.2019 kandidierte in der Mitgliederversammlung Kamerad Christian Gäth als Wehrführer. Es war die lt. Satzung erforderliche Anzahl der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Poppendorf anwesend. Die anwesenden Kameraden stimmten einstimmig für den Kandidaten Christian Gäth, der die Wahl annahm.
Beschlussvorschlag
Finanz. Auswirkung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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631,1 kB
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