BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA) - BV/HBA/273/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Gemäß § 58 Absatz 2 der Kommunalverfassung M-V hat das Amt Carbäk eine Stellvertreterin/ einen Stellvertreter der Kassenverwalterin oder des Kassenverwalters zu bestellen.

 

Die Aufgaben der Kassenverwaltung im Amt Carbäk erfüllt Frau Redmer.

 

Als Stellvertreterin im Urlaubs- und Krankheitsfall fungiert seit dem 01.01.2012 Frau Julia Burow.

 

Die Stellvertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall soll während der schwangerschaftsbedingten Abwesenheit (Beschäftigungsverbot, Mutterschutz und Elternzeit) der derzeit bestellten Vertreterin Frau Burow durch Frau Julia Schlüter übernommen werden.


 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 58 Absatz 2 der Kommunalverfassung M-V wird Frau Julia Schlüter während der schwangerschaftsbedingten Abwesenheit der derzeitigen Stellvertretung mit Wirkung vom 01.01.2019 zur stellvertretenden Kassenverwalterin des Amtes Carbäk bestellt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

-

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten

-

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