BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA) - BV/HBA/274/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Bestellung der Leitenden Verwaltungsbeamtin des Amtes Carbäk gemäß § 142 Abs. 1 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA)
- Federführend:
- Leitung Haupt- und Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Torsten Fahning
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Amtsausschuss
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Entscheidung
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28.11.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Gemäß § 142 Abs. 1 Satz 1 KV M-V bestellt der Amtsausschuss den leitenden Verwaltungsbeamten bzw. die leitende Verwaltungsbeamtin. Die Bestellung kann zeitlich ungebunden aufgehoben werden (vgl. Darsow, in: Darsow/Gentner/Glaser/Meyer (Hrsg.), Schweriner Kommentierung der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, 4. Auflage 2014, § 142 Rn. 3). Auch für die Aufhebung der Bestellung ist der Amtsausschuss zuständig.
Seit dem 01.12.2011 ist die Oberamtsrätin Simone Narajek auf der Grundlage des Beschlusses des Amtsausschusses vom 30.06.2011 zur leitenden Verwaltungsbeamtin des Amtes Carbäk bestellt. Sie ist in der Vergangenheit wiederholt durch fehlerhaftes Arbeiten aufgefallen, hat Anweisungen der Amtsvorsteherin unbeachtet gelassen und sich unangemessen im Umgang mit Amtsmitarbeitern gezeigt. Es hat sich gezeigt, dass sie die Anforderungen, die an eine leitende Verwaltungsbeamtin in Bezug auf die Qualität der Arbeit und die Personalführung gestellt sind, nicht in dem erforderlichen Maße erfüllt. Eine Besserung hat sich trotz Gesprächen mit der Amtsvorsteherin nicht eingestellt. Inzwischen ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihr nicht mehr möglich, zumal die Oberamtsrätin Simone Narajek unter dem 18.09.2019 selbst schriftlich erklärt hat, dass das von ihr der Amtsvorsteherin entgegengebrachte Vertrauen „gänzlich zerstört“ sei.
Vor diesem Hintergrund soll die Bestellung der Oberamtsrätin Simone Narajek als leitende Verwaltungsbeamtin des Amtes Carbäk aufgehoben werden. Es soll ein neuer leitender Verwaltungsbeamter bzw. eine neue leitende Verwaltungsbeamtin bestellt werden. Mit Aufhebung der Bestellung der Oberamtsrätin Simone Narajek wird sie durch gesonderte Verfügung der Amtsvorsteherin auf einen amtsangemessenen Dienstposten umgesetzt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk hebt in seiner Sitzung am 28.11.2019 die Bestellung der Oberamtsrätin Simone Narajek als leitende Verwaltungsbeamtin mit Wirkung zum 01.01.2020 auf.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Mit der Aufhebung der Bestellung der Oberamtsrätin Simone Narajek als leitende Verwaltungsbeamtin wird sie ihr beamtenrechtliches Statusamt nicht verlieren; sie ist mit der Besoldungsgruppe A 13 besoldet. Ihr muss beim Amt Carbäk ein entsprechender amtsangemessener Dienstposten zugewiesen werden. Daneben muss mit der Aufhebung der Bestellung der Oberamtsrätin Simone Narajek eine neue leitende Verwaltungsbeamtin bzw. ein neuer leitender Verwaltungsbeamter bestellt werden. Die Funktion der leitenden Verwaltungsbeamten ist gemäß § 142 Abs. 2 Satz 1 KV M-V durch Beamte wahrzunehmen.
Dadurch entstehen im Teilhaushalt 1 folgende Aufwendungen:
auf dem Konto 50211 (Dienstbezüge Beamte) der Produkte 11100 (Verwaltungssteuerung) und 11300 (Organisation) i.H.v. insgesamt ca. 62.000 EUR
auf den Konten 51110 (Versorgungskasse), 50510 (Beihilfe), 51410 (Unterstützungleistungen) der Produkte 11100 (Verwaltungssteuerung) und 11300 (Organisation) i.H.v. insgesamt ca. 38.500 EUR (35 TEUR + 2,5 TEUR + 1 TEUR).
sowie unter dem Produkt 11200 (Personal) auf dem Konto 50711 (Pensionsrückstellungen) ca. 20.000 EUR und auf dem Konto 50712 (Beihilferückstellungen) ca. 4.000 EUR.
Benötigte Haushaltsmittel sind bei der Planung zu berücksichtigen.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
keine
