BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/HuF/054/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsrechtliche Festlegungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- Leitung Haushalt und Finanzen ALT
- Bearbeiter:
- Simone Narajek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss Broderstorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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04.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.12.2019 nachfolgende haushaltsrechtliche Festlegungen:
Die durch das Ministerium für Inneres und Europa zur Verfügung gestellten Muster zur Kommunalverfassung und Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik sind
1. für die Haushaltsplanung ab dem Haushaltsjahr 2020 entsprechend der neuen Regelungen in dem Doppik-Erleichterungsgesetz i.V.m. Doppik-Erleichterungsverordnung in der Fassung vom 23.07.2019 zu verwenden und
2. für die Jahresabschlüsse bis einschließlich des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 in der bis zum 31. Juli 2019 geltenden Fassung der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik zu verwenden.
Des Weiteren werden entsprechend der Bewertungs- und Bilanzierungsrichtlinie des Amtes Carbäk und der amtsangehörigen Gemeinden mit Wirkung ab dem 01.01.2017 abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten nach überschlägigier Prüfung nicht mehr als 1.000 € netto betragen, nicht aufgenommen bzw. inventarisiert; er erfolgt keine Bewertung.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
