BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/172/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hat in ihrer Sitzung am 09.01.2019 einen Neubau zur Schaffung kommunalen Wohnungseigentums sowie den Abriss des jetztigen Bestandsgebäudes beschlossen (vgl. GV/01/02/2019). Für die Planungsleistungen (LPH 3-8) wurde das Ingenieurbüro aib Bauplanung Nord GmbH, nach Durchfürung einer enstprechenden Ausschreibung, gebunden.

 

Das Planungsbüro befindet sich derzeit in der Genehmigungsplanung und bereitet die Bauantragsunterlagen für den Neubau des Wohnblocks (HAUS I) zur Einreichung bei der Genehmigungsbehörde vor. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf wird gebeten zu beschließen, den Bauantrag beim Landkreis Rostock, Untere Bauaufsichtsbehörde, zu stellen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.12.2019 den Bauantrag für den Neubau eines Wohnblocks (Haus I) im Schwarzen Weg 16-18 aufgrund der von aib Bauplanung Nord GmbH eingereichten Genehmigunsgplanung (mit Bauantrag) beim Landkreis Rostock, Untere Bauaufsichtsbehörde, zu stellen.

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Bauantrag zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten zur Errichtung des Wohnblocks (Haus I), inkl. Planungsleistungen, belaufen sich gem. vorläufiger Kostenschätzung auf ca. 2.100.000,00 EUR.

 

Im kommenden Doppelhaushalt 2020/2021 wurden im TH 2 auf dem Produktkonto 11401.0312000.7852200/1140120002.1 finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 2.500.000,00 EUR eingeplant.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Die Errichtung des Wohnblocks (Haus I) erfolgt teilweise (ca. 350 m²) auf dem Grundstück in der Gemarkung Broderstorf, Flur 1, Flurstück 270. Dieses Flurstück befindet sich im Eigentum des Amtes Carbäk. Vorgesehen ist hier der Grundstückserwerb von der Gemeinde Broderstorf oder ein Flächentausch zwischen der Gemeinde Broderstorf und dem Amt Carbäk.

 

Finanzielle Mittel für den Erwerb einer Teilfläche aus dem genannten Flurstück wurden im kommenden Doppelhaushalt 2020/2021 im TH 2 auf dem Produktkonto 11401.0296000.7851100/1140120001.1 in Höhe von 30.000,00 EUR eingeplant.

 

 

 

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