BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/173/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin hat in ihrer Sitzung am 06.11.2017 beschlossen, für den Flächennutzungsplan eine 2. Änderung und Berichtigung durchzuführen. Hauptziel der 2. Änderung und Berichtigung ist die grundtzliche Überprüfung der Aktualität der Darstellungen, die Ausweisung neuer Wohnbauflächen sowie die Übernahme der Berichtigung der Darstellungen, die sich aus verschiedenen Änderungen von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ergeben haben.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in der Zeit vom 07.01.2019 bis zum 18.01.2019 anhand des Vorentwurfs durchgeführt worden. Die ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist durch Abdruck im Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk, amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Roggentin, am 14.12.2018 erfolgt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 11.12.2018 gemäß § 4 Abs. 1 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB frühzeitig von der Planung unterrichtet und zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung und zur Abgabe einer Stellungnahme zum Vorentwurf aufgefordert.

Die für die Raumordnung und Landesplanung zuständige Stelle ist beteiligt worden. In seiner landesplanerischen Stellungnahme vom 16.01.2019 hat das Amt für Rauordnung und Landesplanung Region Rostock erklärt, dass der Vorentwurf der 2. Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplans nach Abwägung aller landes- und regionalplanerischen Belange mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist.

Die eingegangenen Stellungnahmen ssen mit der vorliegenden Beschlussvorlage geprüft und die entsprechenden Änderungen und Ergänzungen an der Planung vorgenommen werden. Inhaltliche Änderungen gegenüber dem Vorentwurf ergeben sich nicht. Es erfolgen lediglich redaktionelle Änderungen und nachrichtliche Übernahmen (z. B. Richtfunkstrecken, Festpunkte u.ä.).

 

Am 11.03.2019 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin den Abwägungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 2. Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Roggentin beschlossen.

Mit Schreiben vom 25.11.2019 erhielt die Gemeinde Roggentin, von TÜV Nord die Bitte, den mit Ihnen bestehenden Vertrag über die 2. Änderung des Flächennutzungsplans aufzulösen (siehe Anlage).

r die weitere Bearbeitung wurde Herr Winter vom Planungsbüro ign aus Waren empfohlen.

 

Da mit derzeitigem Stand viele Änderungsvorschläge vorliegen, die noch Berücksichtigung bei der Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Roggentin finden sollen, ist die Erstellung eines zweiten Entwurfes der 2. Änderung notwendig.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die öffentliche Auslegung des 2. Planentwurfes sind erneut durchzuführen.

 

Ein Vertragsangebot zu einem 2. Entwurf vom Planungsbüro ign aus Waren wird bis zur Sitzung nachgereicht.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 09. Dezember 2019 den Vertrag über die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Roggentin mit TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co.KG aufzulösen.

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 09. Dezember 2019 für die weitere Bearbeitung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Roggentin das Planungsbüro:

 

ign Waren GbR

Lloydstraße 3

17192 Waren (Müritz) zu beauftragen.

 

Der Bürgermeister und der 1.stellv. Bürgermeister werden ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.

 

Beschlussvorschlag 3:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 09. Dezember 2019 für die weitere Bearbeitung noch zwei weitere Angebote einzuholen.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen und den entsprechenden Auftrag zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die bisher geleisteten Stunden zur Erstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Roggentin werden Kosten in Höhe von 3.123,75 € fällig. Im TH 2 stehen auf dem Produktkonto 51100.5625500 (Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen) Mittel in Höhe von 43.030,79 € zur Verfügung.

 

Finanzielle Mittel zur weiteren Bearbeitung der 2. Änderung des FNP der Gemeinde Roggentin wurden auf dem Produktkonto 51100.5625500 im Teilhaushalt 2 für das HHJ 2020/2021 eingeplant.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

 

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Anlagen

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