BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HBA/276/2019
Grunddaten
- Betreff:
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Vereinbarung nach §§ 78b-e SGB VIII zwischen LK Rostock und Institut Lernen & Leben (Leistungsvertrag Kita Poppendorf) - Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- Leitung Haupt- und Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Torsten Fahning
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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Entscheidung
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09.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Der Träger der Kita „Kinderburg“ in Poppendorf (ILL e.V.) beantragte im September 2019 beim LK Rostock Verhandlungen zur Festsetzung der Platzkosten ab 01.01.2020. Die aktuelle Entgeltvereinbarung läuft zum 31.12.2019 aus.
Die Entgeltverhandlung wurde terminiert auf den 03.12.2019. Zwischenzeitlich hat sich jedoch der zuständige Sachbearbeiter der Entgeltstelle des LK Rostock gemeldet und mitgeteilt, dass anhand einer Entgeltverhandlung für eine „Muster“-Einrichtung des Trägers alle relevanten und grundsätzlichen Punkte abgestimmt wurden, sodass für die Einrichtung in Poppendorf kein weiterer Klärungsbedarf bzw. Verhandlungsspielraum mehr vorhanden ist. Seitens des Landkreises wurde zur Vereinfachung daher vorgeschlagen, dass die Gemeinde dem Landkreis insofern „Verhandlungsvollmacht“ erteilt, um das Verfahren abzukürzen, d.h. dass ohne ein weiteres Gespräch unter Beteiligung der Gemeinde das Verhandlungsergebnis der „Muster“-Einrichtung auf die Kita Poppendorf übertragen wird (natürlich unter Berücksichtigung der individuellen Kosten).
Durch den Landkreis wurde die beigefügte Kostenkalkulation für die Bereiche Krippe und Kindergarten übersandt mit folgenden Anmerkungen:
Kurze Erläuterung einiger Punkte:
- die Vergütung des Personals erfolgt gem. TvöD und ist daher im Wesentlichen wie beantragt zu genehmigen – vereinzelt (zB Hausmeister, Mehröffnungszeit,…) haben wir Korrekturen vorgenommen
- 1.3 und 1.8 – hier haben wir auf den Richtlinienwert gekürzt und als Ausgleich zum TvöD eine Einigungspauschale unter 1.10/1.12 eingefügt
- die Kosten für den Qualitätsbeauftragten haben wir um 50% reduziert
- 2.4 - die Verwaltungskosten haben wir gem. Richtlinie auf 6% gekürzt
- 3.2 – hier haben wir diverse Mitgliedsbeiträge bei verschiedenen Verbänden und eine doppelte Rechnung gestrichen
- 3.4 – hier haben wir die Sachkosten der Fach- und Praxisberatung um 50% gekürzt
- 4.1 – unter diesem Punkt wurde wie in den Vorjahren nur 50% genehmigt
Im Zuge der Verhandlung ergeben sich somit Platzkosten wie folgt:
Krippe | bisher | beantragt | verhandelt |
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ganztags | 894,51 € | 1.055,21 € | 1.039,87 € |
teilzeit | 536,71 € | 633,13 € | 623,92 € |
halbtags | 357,80 € | 422,08 € | 415,95 € |
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KiGa | bisher | beantragt | verhandelt |
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ganztags | 483,77 € | 628,69 € | 612,68 € |
teilzeit | 290,26 € | 377,21 € | 367,61 € |
halbtags | 193,51 € | 251,48 € | 245,07 € |
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 09.12.2019, das gemeindliche Einvernehmen zu den zwischen dem Landkreis Rostock und dem Institut Lernen & Leben e.V., Rostock hinsichtlich der Kita „Kinderburg“ in Poppendorf verhandelten Platzkosten ab 01.01.2020 (Kinderkrippe: 1.039,87 EUR, Kindergarten: 612,68 EUR) zu erteilen.
Der Bürgermeister und dessen Stellvertreter werden ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung zwischen dem Landkreis Rostock und dem Träger der Einrichtung zu unterzeichnen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Ab dem Jahr 2020 erfolgt die Finanzierung der Kindertagesförderung unter neuen Bedingungen:
Anstelle der bisherigen Finanzierung mit vier Säulen (Land, Kreis, Gemeinde und Eltern) erfolgt diese ab dem kommenden Jahr nur noch über Land, Kreis und Gemeinde.
Die Gemeinde zahlt gemäß § 27 Abs. 1 KiföG M-V eine monatliche Pauschale i.H.v. 149,33 EUR je Kind (unabhängig von Förderart- und umfang). Im Jahr 2021 steigt die Pauschale auf 152,76 EUR. Ab dem Jahr 2022 wird der Betrag durch Erlass des zuständigen Ministeriums festgelegt.
Die Aufwendungen für den Gemeindeanteil werden im Doppelhaushalt 2020/2021 auf dem Produktkonto 36500.55612 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen/Kostenbeteiligung Kindergarten/Krippe) i.H.v. 206.100 EUR (2020) bzw. 211.000 EUR (2021) eingeplant.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
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