BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/133/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hatte in ihrer Sitzung am 06.03.2019 den Straßenausbau der Ortsverbindungsstraße Öftenhäven Kussewitz bis zur Gemarkungsgrenze beschlossen.

 

Mit den Leistungsphasen 1 & 2 wurde das Ingenieurbüro Voß & Muderack beauftragt. Die Entwurfsplanung liegt nun zur weiteren Entscheidung vor.

 

Das IB Voß & Muderack war zur Variantenuntersuchung beauftragt.

 

Variante 1: Verbreiterung innerorts südlich, außerorts nördlich ohne Gehweg innerorts

Untervariante 1.1: Verbreiterung innerorts südlich, außerorts nördlich  mit Gehweg innerorts nördlich

Variante 2 Verbreiterung nördlich ohne Gehweg innerorts

Untervariante 2.1: Verbreiterung nördlich mit Gehweg innerorts nördlich

Variante 3: Verbreiterungdlich ohne Gehweg innerorts

Untervariante 3.1: Verbreiterung südlich mit Gehweg innerorts nördlich.

 

Bei allen Varianten wird von einer Fahrbahnbreite von 5,50 m ausgegangen. Derzeit vorhanden ist eine Fahrbahnbreite von 3,00 m bis 3,50 m zzgl. Ausweichstellen in Asphalt. Die Befestigung soll in Asphalt erfolgen.

 

Die detaillierten Erläuterungen zu den Varianten sind im anliegenden Erläuterungsbericht enthalten.

Im Zuge der Vorplanung wurde bereits eine frühe erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgenommen. Die Ergebnisse sind der anliegenden Übersicht zu entnehmen.

 

Hinweis:

Eine Aufweitung des Kreuzungsbereichs Öftenhäven-Kussewitz-Steinfeld ist in der vorliegenden Planung nicht vorgesehen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese vorgesehen ist für den vorgesehenen Straßenausbau Öftenhäven Steinfeld. Auch hier liegt die Entwurfsplanung zur weiteren Entscheidung vor (BV/BAU/120/2019).

 

Zu beachten ist, dass mit dem hiesigen Landwirt für den Kreuzungsausbau Öftenhäven-Kussewitz-Steinfeld ein notariell beurkundeter Erschließungsvertrag vorliegt. Der Kreuzungsausbau ist Auflage im Genehmigungsbescheid zur Errichtung einer Biogasanlage. Gem. § 12 des Erschließungsvertrages steht dieser unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Vergleich im Mediationsverfahren zur Errichtung einer Hähnchenmastanlage zustande kommt und sowohl das Rechtsbehelfsverfahren als auch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich beendet ist.

 

Das Verfahren wurde durch Vergleichsbeschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 07.12.2018 (beglaubigt 02.05.2019) beendet, sodass der Erschließungsvertrag nunmehr realisiert werden kann.

Der Kreuzungsausbau sollte parallel oder im Vorfeld zu den beiden Vorhaben Straßenausbau (Richtung Kussewitz und Richtung Steinfeld) erfolgen. Gut wäre es sicherlich, wenn der Landwirt einen ensprechenden Ingenieurvertrag mit einem der beiden Planer für die Vorhaben abschließt, um möglichst günstige Schnittstellen zu gewährleisten. Eine andere Alternative wäre, dass die Gemeinde im Zuge des Straßenausbaus auch den Kreuzungsausbau übernimmt und die entsprechenden anteiligen Kosten vom hiesigen Landwirt erstattet bekommt. Hierzu sollte dann eine vertragliche Regelung getroffen werden.

 

Weiteres Vorgehen:

r das Vorhaben wurde beim Landkreis Rostock (Amt für Kreisentwicklung) ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) gestellt. Mit einer entsprechenden Rückmeldung, ob das Vorhaben zur Förderung für das kommende Haushaltsjahr ausgewählt wurde ist frühestens im November, eher im Dezember dieses Jahres zu rechnen.

 

Die Gemeinde sollte sich jedoch positionieren, ob das Vorhaben ggf. auch ohne Fördermittel realisiert werden soll.

 

Die weiteren Planungsleistungen (LPH 3-9) müssen ausgschrieben werden. Der geschätzte Auftragswert liegt bei beiden Ausbauvarianten unterhalb der EU-Schwellenwerte (für Liefer- und Dienstleistungsaufträge für sonstige öffentliche Auftraggeber = 221.000,00 EUR), sodass die Leistungen im Verhandlungsverfahren (Verhandlungsvergabe gem. § 12 UVgO) vergeben werden können. Die vergaberechtlichen Vorschriften sind hier beachtlich, da die weiteren Planungsleistungen mit zur Förderung beantragt wurden.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am _________ die Realisierung des Vorhabens Straßenausbau Ortsverbindungsstraße Öftenhäven – Kussewitz bis zur Gemarkungsgrenze, ggf. auch ohne Fördermittel, mit der Ausbauvariante _______ .

 

Nach Rechtskraft des Haushalts 2020/2021 sollen die weiteren Planungsleistungen (LPH 3-9) ausgeschrieben werden und der Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt werden.

 

Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden ermächtigt den Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Straßenausbau Ortsverbindungsstraße Öftenhäven – Steinfeld

 

Kostenschätzung (siehe Anlage) für gewählte Vorzugsvariante 1 – Verbreiterung innerorts südlich, außerorts nördlich ohne Gehweg innerorts

 

Baukosten gesamt (brutto)

403.000,00 EUR

Planungsleistungen

(anrechenbar mit ca. 20 % der Baukosten)

73.000,00 EUR

Eingriff-/Ausgleichsbilanz

50.000,00 EUR

Gesamtkosten

526.000,00 EUR

 

Das Vorhaben wurde für den kommenden Doppelhaushalt 2020/2021 im TH 2 auf dem Produktkonto 54100.0960000.7853200 mit einem Gesamtwert in Höhe von 650.000,00 EUR eingeplant.

 

Für den Straßenausbau wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) mit aufgerundeten Beträgen gestellt.

Förderantragssumme = 536.690,00 EUR

Die Höhe der Zuwendung beträgt, soweit das jeweilige Vorhaben der Umsetzung eines ILEK dient, 75 %, sonst 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Somit ist ggf. im TH 2 auf dem Produktkonto 54100.2331000.68166200 mit Investitionszuwendungen vom Land zu rechnen.

 

Hinweis:

Die Maßnahme kann erst nach Rechtskraft des Haushalts 2020/2021 der Gemeinde Broderstorf in Angriff genommen werden.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Ggf. Grundstücksankauf notwendig

Gemarkung Öftenhäven, Flur 1, Flurstücke 67, 68/2, 69 innerorts und

Gemarkung Öftenhäven, Flur 1, Flurstücke 70, 71, 5/5, 4, 2 außerorts

 

 

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Anlagen

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