BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HRA/195/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Die in der Anlage befindlichen Entwürfe zu den neuen Benutzungs- und Entgeltordnungen r die Dorfgemeinschaftshäuser sind das Ergebnis der Umsetzung der Beschlüsse GV 03/07-08/2019 der Gemeindevertretung vom 04.11.2019.

 

Zum Erkennen der Änderungen sind diese rot geschrieben.

 

Bei § 2 Absatz 4 Satz 2 wurden zudem die Worte: „… und die Entrichtung des Entgelts…“ weggekürzt. Sinngehalt war zuvor, dass die Entrichtung des Entgelts bei der dazu beauftragten Person der Gemeinde erfolgt, was nun nicht mehr passt.

 

 

Die Nutzungsverträge nnen ohne Weiteres bzgl. der Art der Zahlungen per Überweisung angepasst werden.

Um, wie am 04.11.19 beschlossen, die erweiterten gegenseitigen Mitteilungspflichten der Dienstleister und des Amtes für die Gemeinde Poppendorf an die vorliegenden Gegebenheiten anzupassen, müssen die Dienstleistungsverträge geändert werden. Zur Grundlage dessen wurde der Beschlussvorschlag 3 angefügt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 09.12.2019 eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung für das Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Poppendorf gemäß anliegendem Entwurf.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 09.12.2019 eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung für das Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Vogtshagen gemäß anliegendem Entwurf.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

 

Beschlussvorschlag 3:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 09.12.2019 eine Änderung der Dienstleistungsverträge mit Herrn Ruß und Herrn Buckatz dergestalt, dass die durch die Änderung der Zahlungsweise entstehenden erweiterten, gegenseitigen Mitteilungspflichten aufgenommen werden.

Der Bürgermeister und sein 1. Stellvertreter werden ermächtigt, die jeweilige Vertragsänderung zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

 

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Anlagen

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