BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/Käm/378/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Gemäß § 47 KV M-V wurde in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen die Haushaltssatzung 2020/2021 und der dazugehörige Haushaltsplan 2020/2021 der Gemeinde Broderstorf erarbeitet.

Der Ergebnishaushalt weist im Planjahr 2020 ein Jahresergebnis in Höhe von -426.900 aus. Durch einen positiven Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr in Höhe von 3.664.200 ergibt sich ein endgültiges Ergebnis in Höhe von 3.237.300 , welches auf das Haushaltsfolgejahr übertragen wird.

Der Ergebnishaushalt weist im Planjahr 2021 ein Jahresergebnis in Höhe von -1.272.500 aus. Durch einen positiven Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr in Höhe von 3.237.300 ergibt sich ein endgültiges Ergebnis in Höhe von 1.964.800, welches auf das Haushaltsfolgejahr übertragen wird.

Der Ergebnishaushalt ist in der Planung 2020/2021 gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1GemHVO-Doppik ausgeglichen.

 

Der Finanzhaushalt weist im Planjahr 2020 insgesamt eine Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 1.982.300, im Planjahr 2021 insgesamt eine Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 1.140.300 € aus.

Der Finanzhaushalt ist in der Planung 2020 gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik ausgeglichen, wenn die Summe des jahresbezogenen Saldos der laufenden Ein-und Auszahlungen -2.153.300 € und des Saldos der laufenden Ein-und Auszahlungen des Haushaltsvorjahres 5.880.162 € nicht negativ sind. Der Saldo beträgt 3.726.862 €.

Der Finanzhaushalt ist in der Planung 2021 gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik ausgeglichen, wenn die Summe des jahresbezogenen Saldos der laufenden Ein-und Auszahlungen -1.301.100 € und des Saldos der laufenden Ein-und Auszahlungen des Haushaltsvorjahres 3.726.862 nicht negativ sind. Der Saldo beträgt 2.425.762 €.

Der Finanzhaushalt der Gemeinde Broderstorf ist ausgeglichen.

Des Weiteren muss die Gemeinde Broderstorf die wesentlichen Produkte für die Haushaltsjahre 2020 / 2021 festlegen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 05.02.2020 die laut Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den dazugehörigen Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020/2021.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 05.02.2020 als wesentliche Produkte für das Haushaltsjahr 2020/2021:

 

36100 (Förderung von Kindern in Tagespflege)

42400 (Sportstätten)

54100 (Gemeindestraßen)

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

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