BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HRA/196/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Der vorliegende Entwurf der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung in der Gemeinde Poppendorf basiert auf den Änderungen durch den Sozialausschuss und der Herausnahme der rderung von Einzelpersonen und bloßen Gruppen/Initiativen.

Da durch die Vielzahl und Wesentlichkeit der inhaltlichen Änderungen mittlerweile der Durchblick erheblich erschwert wird, wird in Absprache mit dem Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn Ruß, vorgeschlagen, es hier so zu halten wie mit den Benutzungs- und Entgeltordnungen der DGHs, und keine 2. Änderung samt neuer Lesefassung folgen zu lassen, sondern eine neue, den Änderungen angepasste Richtlinie.

Die bestehende Richtlinie durch eine neue zu ersetzen, ist ohne Weiteres möglich, da sie internes Recht für die Gemeindevertretung darstellt.

Vorteil ist, dass potentielle Antragsteller nicht beim Lesen der Änderungen auf der Homepage verwirrt werden, falls sie nicht wissen, was eine Lesefassung ist, und man letztendlich überhaupt keine Zusammenfassung der Neufassung und aller Änderungen in einer Lesefassung benötigt, um den vollständigen, geltenden Inhalt erfassen zu können.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss der Gemeinde Poppendorf beschließt nach Einzelübertragung der Beschlussfassungskompetenz durch die Gemeindevertretung vom 04.11.2019 in seiner Sitzung am 16.01.2020 eine neue, die bestehende Richtlinie ablösende, Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf gemäß anliegendem Entwurf.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

 

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Anlagen

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