BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HRA/197/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Die von der Gemeindevertretung beschlossenen neuen Benutzungs- und Entgeltordnungen für die DGHs der Gemeinde, die Teil der privaten Nutzungsverträge für die Dorfgemeinschaftshäuser sind, bedingen auch eine Änderung der Nutzungsverträge selbst. Während Nutzungsentgelt und Kaution zuvor bar an die Dienstleister zu übergeben waren, ist nun eine Überweisung vorgesehen. Darum wurden die Nutzungsverträge um die Einfügung des Kontos des Amtes Carbäk erweitert. Insgesamt wurden die Verträge, die zwar im Ursprung aus einer Feder stammten, aber von mehreren Sachbearbeitern etwas unterschiedlich ausgestaltet worden waren, in Abstimmung mit dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Ruß, soweit möglich vereinheitlicht.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss der Gemeinde Poppendorf bestätigt in seiner Sitzung am 16.01.2020 die anliegenden Entwürfe der Nutzungsverträge für die private Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Poppendorf in den Ortsteilen Poppendorf und Vogtshagen als rechtliche Grundlage jeder privaten Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde ab dem Jahr 2020..

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

 

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Anlagen

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