BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/186/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Bauantrag Errichtung einer Werbetafel der Art City-Star + Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
Az.: 07250-19-15
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Marie Farclas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Roggentin
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20.01.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Antragstellerin beantragt die Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück in der
Gemarkung: RoggentinFlur: 1Flurstück: 24/1
Antragseingang im Amt: 06.12.2019Fristablauf nach BauGB: 06.02.2020
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Roggentin und ist als Gewerbegebiet ausgezeichnet. Die baurechtliche Beurteilungsgrundlage bildet somit § 30 I BauGB. Demnach sind Bauvorhaben zulässig, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprechen und die Erschließung gesichert ist.
In den schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Teil B ist unter Punkt 13 festgesetzt, dass eigenständige Werbeanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplans unzulässig sind. Zulässig sind nur Werbeanlagen an der Stätte der Leistung (auf dem Betriebsgrundstück).
Die Antragstellerin stellt hierfür einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen im Bebauungsplan, da es sich bei dem Bauvorhaben um eben eine solche eigenständige Werbeanlage handelt und nicht auf dem eigenen Betriebsgrundstück errichtet werden soll. Hierzu wurde ebenfalls eingereicht die Einverständiserklärung des Grundstückseigentümers.
Gem. § 31 kann eine Befreiung dann erteilt werden, wenn
- Die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
- Einer der in § 31 II Nr. 1-3 BauGB genannten Gründe vorliegt und
- Die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Da die Einverständniserklärung des Eigentümers vorliegt ist der Befreiungsantrag vertretbar und kann befürwortet werden. Öffentliche Belange sowie die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Roggentin empfiehlt dem Bürgermeister auf seiner Sitzung am 20.01.2020 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Befreiungsantrag der Antragstellerin, nämlich die Errichtung einer Werbeanlage auf dem betriebsfremden Grundstück in der Gemarkung Roggentin, Flur 1, Flurstück 24/1 zu erteilen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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