BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/193/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Antragstellerin beantragt die Nutzungsänderung von Zoofachhandel in Landmaschinenhandel mit Reparatur, Erweiterung Freiflächen, Neubau Nebengebäude Prime BBQ auf dem Grundstück in der

 

Gemarkung: RoggentinFlur: 1Flurstücke: 33/11, 33/5, 33/3, 32/53, 32/57, 32/28

 

Antragseingang im Amt: 18.11.2019Fristablauf nach BauGB: 18.01.2020

 

Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Roggentin für das Gebiet zwichen Roggentin und Neu Roggentin. Die baurechtliche Beurteilungsgrundlage bildet somit § 30 BauGB. Demnach sind Bauvorhaben zulässig, wenn sie den Festsetzungen des B-Plans nicht widersprechen und die Erschließung gesichert ist.

 

Rein planungsrechtlich stehen Bedenken nicht entgegen.

 

Die Antragstellerin stellt weiter einen Antrag gem. § 31 BauGB auf Befreiung von den Festsetzungen im B-Plan, nämlich die Nutzung der Flächen außerhalb der im B-Plan festgesetzten Baugrenze als Ausstellungsfläche. Die Baugrenze setzt den räumlichen Geltungsbereich für die Errichtung baulicher Anlagen fest. Gem. § 2 I LBauO M-V sind bauliche Anlagen mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Die Antragstellerin führt zum Befreiungsantrag nicht weiter aus, ob die geplanten Ausstellungen unter eben diesen Begriff fallen oder nicht. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Fläche vorwiegend für die Ausstellung von Landmaschinen genutzt werden soll. Vor diesem Hintergrund kann das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Roggentin empfiehlt dem Bürgermeister in seiner Sitzung am 20.01.2020 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Nutzungsänderung von Zoofachhandel in Landmaschinenhandel mit Reparatur, Erweiterung Freiflächen, Neubau Nebengebäude Prime BBQ der Antragstellerin sowie zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen im B-Plan, nämlich die Nutzung der Fläche außerhalb der festgestezten Baugrenze zu Ausstellungszwecken, auf dem Grundstück in der Gemarkung Roggentin, Flur 1, Flurstückle 33/11, 33/5, 33/3, 32/53, 32/57, 32/28 zu erteilen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

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Anlagen

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