BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/192/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Der Antragsteller beantragt den Neubau eines Betriebsgebäudes mit 7 KfZ-Stellplätzen auf dem Grundstück in der

 

Gemarkung: RoggentinFlur: 1Flurstück 13/9

 

Antragseingang im Amt: 21.11.2019Fristablauf nach BauGB: 21.01.2020

 

Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Roggentin für das Gebiet zwischen Roggentin und Neu Roggentin. Die baurechtliche Beurteilungsgrundlage bildet somit § 30 BauGB. Demanch sind Bauvorhaben zulässig, wenn sie den Festsetzungen des B-Plans nicht widersprechen und die Erschließung gesichert ist.

 

Vorliegend wird durch das Bauvorhaben die im B-Plan festgesetzte Baugrenze überschritten. Hierzu wird vom Antragsteller ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen im B-Plan gem. § 31 BauGB gestellt. Die Angelegenheit wurde bereits im Vorfeld durch den Antragsteller bei der Gemeinde angefragt. Problematisch war, dass der B-Plan nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmt. Das Vorhabengrundstück grenzt an einen Wendehammer, der tatsächlich nicht so großgig ausgebaut wurde, wie er im B-Plan vorgesehen war. Aufgrund dieser Gegebenheit befindet sich auch die festgesetzte Baugrenze tatsächlich weiter hinten.

Die Angelegenheit wurde bereits im Bauausschuss der Gemeinde Roggentin am 11.11.2019 besprochen und die Befreiung in Aussicht gestellt (Beschlussauszug anbei).

 

Das Vorhaben im Übrigen verstößt nicht gegen die Festsetzungen im B-Plan. Somit kann das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Roggentin empfiehlt dem Bürgermeister in seiner Sitzung am 20.01.2020 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Bauantrag Neubau eines Betriebsgebäudes mit 7 KfZ-Stellplätzen des Antragstellers sowie zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen im B-Plan, nämlich die im B-Plan festgesetzte Baugrenze um ca. 10 Meter zu überschreiten, zu erteilen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

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Anlagen

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