BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/190/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Antragstellerin beantragt eine Nutzungsänderung der Halle zum BV Neubau einer Halle als Unterkonstruktion für Solarpaneele auf dem Dach zur Stromerzeugung (keine Nutzung innen) auf dem Grundstück in der

 

Gemarkung: RoggentinFlur: 1Flurstücke: 36/37, 31/24, 8/26

 

Antragseingang im Amt: 18.12.2019Fristablauf nach BauGB: 22.01.2020

 

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Roggentin für das Gebiet zwischen Roggentin und Neu Roggentin in der Fassung der 4. Änderung. Die baurechtliche Beurteilungsgrundlage bildet somit § 30 BauGB. Demnach sind Bauvorhaben zulässig, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprechen und die Erschließung gesichert ist.

 

Die Antragstellerin teilt mit, dass die ursprünglich vorgesehene Anlage (Solarpaneele auf dem Dach zur Stromerzeugung keine Nutzung innen) vorerst nicht erbaut wird und die vorhandene Halle mit 3 Parzellen zunächst gewerblich genutzt werden soll.

 

Rein planungsrechtlich stehen Bedenken nicht entgegen. Die Umnutzung verstößt nicht gegen die Festsetzungen im B-Plan.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Roggentin empfiehlt dem Bürgermeister auf seiner Sitzung am 20.01.2020 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum 1. Nachtrag zur Baugenehmigung vom 19.09.2018 der Antragstelellerin, nämlich die gewerbliche Umnutzung der vorhandenen Halle auf dem Grundstück in der Gemarkung Roggentin, Flur 1, Flurstücke 36/37, 31/24, 8/26 zu erteilen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

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Anlagen

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