Beschlussvorlage - BV/BAU/199/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Die Sachverhalteneuer Bauhofstandort“ sowie Bauhof-Neubau“ sind bereits seit vielen Jahren Thema im Bauhofausschuss. Die Notwendigkeit zum weiteren Vorantreiben der Umsetzung der beiden Ziele wurde bereits zu den Beschlüssen zur „Willensbekundung“ der Gemeinden Broderstorf (Beschluss GV 04/05/2018 vom 04.04.2018) und Roggentin (GV 03/07/2018 v. 28.05.2018) detailliert dargelegt.

 

Am 15.11.2018 wurde im Bauhofausschuss der neue Standort in der Gemeinde Broderstorf/OT Pastow, Gemarkung Pastow, Flur 2, Flurstück 219/5 mit einer Teilfläche mit ca. 5.737m² beschlossen (BHA 15/01/2018).

 

Am 05.12.2018 wurde dann seitens der Gemeinde Broderstorf, die o.g. Fläche als neuer Bauhofstandort bestätigt (GV 11/07/2018).

 

Im weiteren Verlauf wurde am 24.04.2019 per Beschluss des Bauhofausschusses (BHA 17/02/2019) eine Studie zum geplanten Neubau eines Wirtschaftsgebäudes des Amtes Carbäk an das Ingenieurbüro Gebert aus Güstrow r diesen Standort in Pastow in Auftrag gegeben (siehe ANLAGE).

 

Personelle Veränderungen in den Gremien der Gemeinden Broderstorf und Roggentin (Neuwahlen der Gemeinndevertretungen und Bürgermeister im Mai 2019)hrten dazu, dass die Standortfrage nochmals thematisiert wurde.

 

Ein Ankauf des Grundstücks in Pastow durch das Amt ist bis dato heute noch nicht erfolgt. Dieser Standort soll nun aufgegeben und stattdessen, ein Grundstück im Gewerbegebiet BG 3 der Gemeinde Roggentin in Betracht gezogen werden.

 

Ein weiterer Grund, das Grundstück in Pastow nicht zu verwenden ist, dass die Gemeinde Roggentin

eine Perspektiverweiterung bzgl. ihrer Freiwilligen Feuerwehr anstrebt. Dies soll nach Entstehung eines Bauhofneubaus ebenfalls im BG 3 der Gemeinde Roggentin erfolgen.

 

Gegenwärtig liegt, bzgl. des vorgesehenen Grundstücks im Gewerbegebiet BG3 der Gemeinde Roggentin, erst ein Parzellierungsplan und noch keine Grundstücks- bzw. Flurstücksbezeichnung vor. Die Erschließung ist zurzeit in Arbeit (siehe ANLAGE).

Seitens der Gemeinde Roggentin werden die Parzellierungsnummern 11 (ca 3.644m²), 12 (ca. 9496m²) und eventuell noch 13 (ca.4.20m²) r den Bauhof und perspektivisch für die Freiwillige Feuerwehr Rggentin vavorisiert bzw. vorgeschlagen.

 

Im Ergebnis des Genannten ergeben sich Aufhebungen und Neufassungen von Beschlüssen, wie folgt:

 

  1. Beschlussaufhebung des am 15.11.2018 gefaßten Beschlusses des Bauhofausschusses zum neuen Standort in der Gemeinde Broderstorf/OT Pastow, Gemarkung Pastow, Flur 2, Flurstück 219/5 mit einer Teilfläche mit ca. 5.737m² (BHA 15/01/2018 vom 15.11.2018).

 

  1. Beschlussaufhebung des am 05.12.2018 gefaßten Beschlusses der Gemeinde Broderstorf zur Bestätigung, die Fläche in Pastow als neuen Bauhofstandort zur Verfügung zu stellen (GV 11/07/2018).

 

  1. Beschlussfassung durch den Bauhofausschuss des Amtes Carbäk, ein Grundstück im Gewerbegebiet BG 3 in der Gemeinde Roggentin als neuen Bauhofstandort uflich zu erwerben.

 

  1. Beschlussfassung durch die Gemeinde Roggentin, dass ein Grundstück im Gewerbegebiet BG 3 in der Gemeinde Roggentin durch Verkauf, als neuer Bauhofstandort und perpektivisch für die FFw Roggentin zur Verfügung gestellt wird.

 

  1. Beschlussfassung einer eventuellen Studienerweiterung hinsichtlich der Grundstücksanpassung in Roggentin und/ oder (wenn alle Voraussetzungen gegeben sind) einer Genehmigungsplanung.
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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.

Der Bauhofausschuss des Amtes Carbäk beschlit in seiner Sitzung am 30.01.2020 gemäß Sachverhalt den Beschluss BHAA 15/01/2018 vom 15.11.2018 aufzuheben.

(Der Bauhofausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 15.11.2018 den Standort in der Gemeinde Broderstorf, Gemarkung Pastow, Flur 2 Flurstück 219/5, Teilfläche mit ca. 5.737m² als neuen Bauhofstandort, unter der Maßgabe der Bestätigung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf und der Eignung des Grundstückes zu diesem Zweck. Nach Entscheidung der Gemeinde Broderstorf, erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.)

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

2.

Der Bauhofausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 30.01.2020 gemäß Sachverhalt, den Standort in der Gemeinde Roggentin im BG 3 (Parzellierungsnummern 11-13) als neuen Bauhofstandort, unter der Maßgabe der Bestätigung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin.

Der Bauhofausschuss beauftragt darüber hinaus das Amt, nach der Entscheidung der Gemeinde Roggentin, alle damit verbundenen weiteren Schritte einzuleiten (z.B Ankauf der Grundstücksfläche; Vorbereitung der Genehmigungsplanung). Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.)

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Teilhaushalt 2 des Haushaltes des Amtes Carbäk wurden für den Grundstücksankauf des neuen Bauhofstandortes unter Produkt 11403 (Bauhof) Produktkonto 7851100 (Erwerb v. Grundstücken) 160.000,-€ sowie für den Bauhofneubau unter Produkt 11403 (Bauhof) Produktkonto 7852200 (Neubau Bauhof) 500.000,-€ als Investitionssumme geplant und stehen nach Rechtsktraft des Doppelhaushaltes 2020/2021 zur Verfügung.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Ankauf der Fläche vom Amt von der Gemeinde Roggentin

 

 

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Anlagen

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