BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA) - BV/BAU/201/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

r den gemeinsamen Bauhof der Gemeinden Broderstorf, Roggentin und Thulendorf ist die Anschaffung eines neuen KfZ (Pritschenwagen) im ersten Quartel 2020 notwendig.

Bereits vor ca. 1,5 Jahren musste ein KfZ, ein Citroen Jumper, aufgrund starker Abnutzung (eine weitere TÜV-Plakette wurde nicht in Aussicht gestellt) verschrottet werden. Somit fehlt dem Bauhof zurzeit ein KfZ zur Erledigung der anfallenden Arbeiten im Gemeindegebiet. Eine zeitnahe Beschaffung nach Verschrottung des Jumpers war zum damaligen Zeitpunkt nicht möglich, da hierfür keine finanziellen Mittel vorgesehen waren. Die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges wurde nunmehr im aktuellen Doppelhaushalt 2020/2021 vorgesehen. Der Bauhof hat als Ersatzfahrzeug zum Jumper den Bedarf nach einem Pritschenwagen angemeldet.

 

Nach erster Markterkundung belaufen sich die geschätzten Anschaffungskosten auf ca. 30.000,00 EUR bis 40.000,00 EUR. Somit findet die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Anwendung.

 

Gem. § 8 UVgO erfolgt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Öffentliche Ausschreibung, durch Beschränkte Ausschreibung (mit und ohne Teilnahmewettbewerb) und durch Verhandlungsvergabe (mit und ohne Teilnahmewettbewerb), wobei gem. § 8 Abs. II UVgO dem Auftraggeber die Öffentliche Ausschreibung und die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb nach seiner Wahl zur Verfügung stehen.

 

Der Vergabeerlass M-V vom 12.12.2018 (geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 23.04.2019 AmtsBl. M-V 2019 S. 439) legt unter Punkt II Besondere Vorschriften, Nr. 1.1.1 Wertgrenzen fest, dass eine Beschränkte Ausschreibung bei sonstigen Leistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der UVgO zulässig ist, wenn der voraussichtliche Auftragswert 100.000,00 EUR nicht übersteigt. In diesem Fall sollen gem. Nr. 1.2.1 mindestens 5 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

 

Im Ergebnis kann zur Anschaffung des Pritschenwagens für den Bauhof eine Beschränkte Ausschreibung erfolgen (§ 8 I, II UVgO i. V. m. Punkt II, Nr. 1.1.1 und Nr. 1.2.1 Vergabeerlass M-V).

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauhofausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 30.01.2020 die Anschaffung eines neuen KfZ (Pritschenwagen) für den gemeinsamen Bauhof der Gemeinden Broderstorf, Roggentin und Thulendorf mittels Beschränkter Ausschreibung gem. § 8 I, II UVgO i. V. m. Punkt II, Nr. 1.1.1 und Nr. 1.2.1 Vergabeerlass M-V.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die geschätzten Anschaffungskosten für den Pritschenwagen belaufen sich auf ca. 30.000,00 EUR bis 40.000,00 EUR (je nach Ausstattung).

 

Finanzielle Mittel stehen im TH 2 auf dem Produktkonto 11403.7856000 in Höhe von 42.000,00 EUR zur Verfügung.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

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