BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/195/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Information zum Bearbeitungsstand und
Auftragsvergabe des 2. Entwurfs zum Bebauungsplans Nr. 3-2 der Gemeinde Poppendorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Burmeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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10.02.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf hat in Ihrer Sitzung am 20.06.2016 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 3-2 der Gemeinde Poppendorf beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3-2 hat im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegen, die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung hat die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock ihre Zustimmung zur Planung nicht erteilt, da der erforderliche Ausgleich für den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft nicht gesichert ist (siehe Stellungnahmen vom 11.12.2017).
Die Untere Naturschutzbehörde begründet ihre Ablehnung damit, dass für das von der Gemeinde in Aussicht genommene Ökokonto weder ein Antrag noch eine Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde vorliegt.
Um ein Ökokonto anzulegen, muss ein Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 1000,00 EUR (Stand Juni 2018). Die Flächen müssen dabei dauerhaft als Ökokonto gesichert werden.
Ökopunkte für den B-Plan Nr. 3-2 können nur angerechnet werden, wenn bei Eintreten der Rechtskraft des B-Plans das Ökokonto bereits existiert.
Des Weiteren fordert die Untere Naturschutzbehörde von der Gemeinde Poppendorf den Nachweis, wie die erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes ausgeglichen werden können.
Weiterhin befindet sich innerhalb des Plangebiets eine Fläche, die nicht Eigentum der Gemeinde Poppendorf (private Grünfläche im nördlichen Teil des Geltungsbereichs) ist.
Die Erarbeitung eines 2. Entwurfs ist erforderlich.
Ziel des 2. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 3-2 sollte die Festsetzung einer Ausgleichsmaßnahme westlich des Baugebiets in Verlängerung der im Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Poppendorf festgesetzten „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“, die zu 30 % ihrer Gesamtfläche mit Gehölzgruppen zu bepflanzen ist, sein.
Ergänzend dazu sollten auch auf der privaten Grünfläche im Norden des Plangebiets Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen werden, wenn der Eigentümer dem zustimmt.
Mit Schreiben vom 25.11.2019 erhielt die Gemeinde Poppendorf, von TÜV Nord die Bitte, den mit Ihnen bestehenden Vertrag zur Aufstellung des B-Plans 3-2 aus Kapazitätsgründen aufzulösen.
Der Vertragsauflösung wurde in der Gemeindevertretersitzung am 09. Dezember 2019 zugestimmt. Das Planungsbüro ign Waren GbR soll mit der weiteren Bearbeitung beauftragt werden. Ein Kostenangebot für die Erarbeitung des 2. Entwurfs zum B-Plan Nr. 3-2 der Gemeinde Poppendorf wird bis zur Gemeindevertretersitzung vorgelegt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 27. Januar 2020, den Beschluss GV 04/20/2019 (Vertrag zur Aufstellung des B-Plan Nr.3-2) vom 09.12.2019 aufzuheben.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 27. Januar 2020
für die weitere Bearbeitung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 3-2 der Gemeinde Poppendorf das Planungsbüro:
ign Waren GbR
Lloydstraße 3
17192 Waren (Müritz) zu beauftragen.
Der Bürgermeister und der 1.stellv. Bürgermeister werden ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Mittel zur weiteren Bearbeitung des 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3-2 der Gemeinde Poppendorf wurden auf dem Produktkonto 51100.5625500 im Teilhaushalt 2 für das HHJ 2020/2021 eingeplant.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Keine