BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/210/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Antragstellerin beantragt den Neubau Haus 1 Errichtung eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses mit 11 WE auf dem Grundstück in der

 

Gemarkung: BroderstorfFlur: 1Flurstück: 237/6, 237/7, 269, 270, 271

 

Antragseingang im Amt: 10.01.2020Fristablauf nach BauGB: 10.03.2020

 

Die Gemeinde Broderstorf hat ihr Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum o. g. Bauvorhaben bereits mit Beschlussv om 04.12.2019 erteilt.

 

Vorliegend ist noch das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Abweichung von § 30 II Nr. 1 LBauO (Brandwände Gebäudeabschlusswand) zu erteilen, da die Gebäudeabschlusswand des Neubaus lediglich 2,78 Meter zum Bestandsgebäude beträgt.

Die Bauaufsicht hat bereits signalisiert, dass die Baugenehmigung nur erteilt wird, wenn der Leerzug der Bestandswohnungen von Aufgang 16 zum Baubeginn gewährleistet ist und ein maximaler Zeitraum für das gleichzeitige Bestehen des Bestandsgebäudes neben dem Neubau festgelegt wird.

Beide Punkte werden Bestandteil der Baugenehmigung.

 

Die Sachverhalte wurden bereits in der Gemeinde erörtert und sind bekannt.

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Abweichungsantrag kann erteilt werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Broderstorf empfiehlt der Bürgermeisterin in seiner Sitzung am 17.02.2020 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Abweichung von § 30 II Nr. 1 LBauO M-V der Antragstellerin zum Bauvorhaben Neubau Haus I – Errichtung eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses mit 11 WE auf dem Grundstück in der Gemarkung Broderstorf, Flur 1, Flurstücke 237/6, 237,7, 269, 270, 271 zu erteilen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Antragstellerin ist die Bauherrin selbst (Gemeinde Broderstorf).

Finanzielle Mittel sind für das Vorhaben im TH 2 auf dem Produktkonto 11401.0312000/7852200 in Höhe von 2.500.000,00 EUR (2020/2021 geplant).

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

-          Flächentausch mit Amtsgrundstück (Flurstücke 270, 271)

-          Einleitungsrecht für Regenwasser vom Amtsgebäude in den Teich auf Flurstück 270

 

 

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Anlagen

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