BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/210/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Abweichung von den landesbauordnungsrechtlichen Vorschriften zum
BV Neubau Haus 1 - Errichtung eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses mit 11 WE
Az.: 07556-19-117
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Marie Farclas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung Broderstorf
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17.02.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Antragstellerin beantragt den Neubau Haus 1 – Errichtung eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses mit 11 WE auf dem Grundstück in der
Gemarkung: BroderstorfFlur: 1Flurstück: 237/6, 237/7, 269, 270, 271
Antragseingang im Amt: 10.01.2020Fristablauf nach BauGB: 10.03.2020
Die Gemeinde Broderstorf hat ihr Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum o. g. Bauvorhaben bereits mit Beschlussv om 04.12.2019 erteilt.
Vorliegend ist noch das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Abweichung von § 30 II Nr. 1 LBauO (Brandwände – Gebäudeabschlusswand) zu erteilen, da die Gebäudeabschlusswand des Neubaus lediglich 2,78 Meter zum Bestandsgebäude beträgt.
Die Bauaufsicht hat bereits signalisiert, dass die Baugenehmigung nur erteilt wird, wenn der Leerzug der Bestandswohnungen von Aufgang 16 zum Baubeginn gewährleistet ist und ein maximaler Zeitraum für das gleichzeitige Bestehen des Bestandsgebäudes neben dem Neubau festgelegt wird.
Beide Punkte werden Bestandteil der Baugenehmigung.
Die Sachverhalte wurden bereits in der Gemeinde erörtert und sind bekannt.
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Abweichungsantrag kann erteilt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Broderstorf empfiehlt der Bürgermeisterin in seiner Sitzung am 17.02.2020 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Abweichung von § 30 II Nr. 1 LBauO M-V der Antragstellerin zum Bauvorhaben Neubau Haus I – Errichtung eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses mit 11 WE auf dem Grundstück in der Gemarkung Broderstorf, Flur 1, Flurstücke 237/6, 237,7, 269, 270, 271 zu erteilen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Antragstellerin ist die Bauherrin selbst (Gemeinde Broderstorf).
Finanzielle Mittel sind für das Vorhaben im TH 2 auf dem Produktkonto 11401.0312000/7852200 in Höhe von 2.500.000,00 EUR (2020/2021 geplant).
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
- Flächentausch mit Amtsgrundstück (Flurstücke 270, 271)
- Einleitungsrecht für Regenwasser vom Amtsgebäude in den Teich auf Flurstück 270
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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