BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/213/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung des im Zusammenhang bebauten Orteils Broderstorf der Gemeinde Broderstorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Burmeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung Broderstorf
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17.02.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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04.03.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Der Antragsteller beabsichtigt das Flurstück 255, Flur 1, Gemarkung Broderstorf im ersten Halbjahr 2020 zu erwerben und darauf eine Werkstatt und Büroräume zu errichten. Der Antragsteller ist ein Dienstleister in der Baubranche und befasst sich seit 28 Jahren vorwiegend mit Betontrenntechnik, Bohren und Sägen von Beton und Abbrucharbeiten. Der derzeitige Betriebsstandort wurde veräußert, so dass ab 2021 ein neuer Standort benötigt wird.
Im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Broderstorf ist das Flurstück 255, Flur 1, Gemarkung Broderstorf als Gewerbegebiet ausgewiesen, liegt aber nicht im Geltungsbereich der Klarstellungssatzung der Gemeinde Broderstorf. Das Flurstück 255, Flur 1, Gemarkung Broderstorf befindet sich im Außenbereich. Die baurechtliche Beurteilungsgrundlage bildet somit § 35 BauGB.
Es wird der Antrag auf Änderung der Klarstellungssatzung der Gemeinde Broderstorf gestellt, um für diese Fläche Baurecht schaffen zu lassen. Weiterhin wird die Gemeinde Broderstorf um Beratung und Abstimmung des Anliegens gebeten.
Für die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Broderstorf sind drei Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufzufordern. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt.
Zur Umsetzung der Bauleitplanung ist es erforderlich einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Roggentin, dem Investor und dem Planungsbüro abzuschließen.
Der städtebauliche Vertrag ist ein öffentlich rechtlicher Vertrag und ist im § 11 BauGB geregelt und dient der Erfüllung städtebaulicher Aufgaben.
Der Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung der Gemeinde Broderstorf empfiehlt in seiner Sitzung am 17. Februar 2020 der Gemeindevertretung folgende Beschlussvorschläge:
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04. März 2020, dem Antrag zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Broderstorf zuzustimmen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04. März 2020, zur Umsetzung der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Broderstorf drei Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufzufordern. Dem wirtschaftlich günstigsten Angebot ist der Zuschlag zu erteilen. Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Auftrag zu unterschreiben.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussvorschlag 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04. März 2020, mit dem Grundstückseigentümer und dem Planungsbüro einen städtebaulichen Vertrag zu schließen. Die Bürgermeisterin und einer ihrer Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen und zu siegeln.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.