BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/214/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Bauvoranfrage: Ist die Nutzungsänderung von einer Garage in eine Wohnung (2 Räume) bauplanungsrechtlich zulässig?
Az.: 00307-20-15
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Marie Farclas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung Broderstorf
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17.02.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Der Antragsteller begehrt im Wege der Bauvoranfrage zu wissen, ob die Nutzungsänderung von einer Garage in eine Wohnung (2 Zimmer) auf dem Grundstück in der
Gemarkung: IkendorfFlur: 1Flurstück: 293
Antragseingang im Amt: 20.01.2020Fristablauf nach BauGB: 20.03.2020
bauplanungsrechtlich zulässig ist.
Gem. § 29 I BauGB gelten für Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben (…) die §§ 30 bis 37 BauGB.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung von Ikendorf. Die baurechtliche Beurteilungsgrundlage bildet somit § 34 BauGB. Demnach sind Bauvorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut wird, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Rein planungsrechtlich stehen Bedenken nicht entgegen. Die Prüfung der bauordnungsrechtlichen Belange erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde.
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB kann erteilt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Broderstorf empfiehlt der Bürgermeisterin in seiner Sitzung am 17.02.2020 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur Bauvoranfrage des Antragstellers, nämlich ob die Nutzungsänderung von einer Garage in eine Wohnung (2 Räume) auf dem Grundstück in der Gemarkung Ikendorf, Flur 1, Flurstück 293 bauplanungsrechtlich zulässig ist, zu erteilen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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