BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA) - BV/BAU/198/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung von 2 Stk. Zelten für Dorffeste u. a.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Marie Farclas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss
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27.02.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Für die Kulturpflege in den Gemeinden des Amtes Carbäk ist die Anschaffung von 2 Stk. Zelten (Partyzelten) notwendig. Dem Bauhof steht derzeit ein großes Zelt (über 75 m² Grundfläche) zur Verfügung. Dieses ist jedoch aufgrund der vielfachen Nutzung in den letzten Jahren bereits abgewirtschaftet und würde auch keine TÜV-Zulassung mehr erhalten. Daher ist eine Neuanschaffung notwendig.
Favorisiert wird die Anschaffung von 2 Stk. Partyzelten mit max. 74 m² Bruttogrundfläche, da diese dann keiner Ausführungsgenehmigung nach § 76 II LBauO M-V durch die Bauaufsichtsbehörde bedürfen (Fliegende Bauten). Zudem ist die Anschaffung von 2 Zelten dahingehend sinnvoll, um dem wachsenden Bedarf in der Kulturpflege der Gemeinden gerecht zu werden.
Die geschätzten Anschaffungskosten belaufen sich auf ca. 1.500,00 – 3.000,00 EUR pro Zelt.
Somit findet hier die Unterschwellenvergabeordnung Anwendung.
Gem. § 14 UVgO i. V. m. Punkt 2 des Vergabeerlasses Mecklenburg-Vorpommern vom 01.01.2019 können Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 5.000,00 EUR ohne Umsatzsteuer unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden (Direktauftrag).
Beim Direktauftrag ist eine Markterkundung durchzuführen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 27.02.2020 die Beschaffung von 2 Stk. Zelten (Partyzelte) á höchstens 74 m² Bruttogrundfläche per Direktauftrag für die Kulturpflege in den Gemeinden des Amtes.
Die Amtsvorsteherin und ihr Stellvertreter werden ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Anschaffungskosten belaufen sich pro Zelt geschätzt auf höchstens 3.000,00 EUR, gesamt also 6.000,00 EUR
Finanzielle Mittel stehen für die Anschaffung der Zelte im TH 2 auf dem Produktkonto 12600.7857100 in Höhe von 7.000,00 EUR zur Verfügung.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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