BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA) - BV/HBA/257/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung der Höhe der Aufwandsentschädigungen für Wahlhelfer
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA)
- Federführend:
- Leitung Haupt- und Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Torsten Fahning
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Amtsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
27.02.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 10.09.2019 über die Höhe der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Wahlhelfer beraten und empfiehlt deren Erhöhung, um das benötigte ehrenamtliche Engagement zu fördern und die regelmäßig starke zeitliche Einbindung angemessen zu honorieren.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 27.02.2020 die Festlegung folgender Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Wahlhelfer für alle zukünftigen Wahlen:
Urnenwahlvorstand
Vorsitzender und Stellvertreter120 EUR
weitere Mitglieder100 EUR
Briefwahlvorstand
Vorsitzender und Stellvertreter100 EUR
weitere Mitglieder80 EUR
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Nach derzeitigem Stand erfolgt im Jahr 2020 die Wahl des Landrates des LK Rostock und im Jahr 2021 die Wahlen zum Bundestag und zum Landtag M-V.
Da davon auszugehen ist, dass die Landratswahl eine Stichwahl beinhaltet und die BT- und LT-Wahlen getrennt voneinander stattfinden, ist pro Jahr mit zwei Wahltagen zu rechnen.
Zur Zeit sind sieben Urnenwahlbezirke und ein Briefwahlbezirk gebildet. Dadurch ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen durch die Erhöhung der Entschädigungen:
je Urnenwahlbezirk 640 EUR x 7 Standorte = 4.480 EUR je Wahltag
je Briefwahlbezirk 520 EUR = 520 EUR je Wahltag
= 5.000 EUR Gesamtkosten je Wahltag
Auf dem entsprechenden Produktkonto 12100.501900 (Wahlen/ Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige) im Teilhaushalt 1 wurde im Haushalt 2020/2021 ein Betrag i.H.v. 11.300 EUR p.a. berücksichtigt.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
-
