BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA) - BV//074/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme eine Geldspende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA)
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marion Hakelberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Amtsausschuss
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Entscheidung
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27.02.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Gemäß §144 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 44 Abs. 4 Satz 3 KV-MV der derzeit geltenden Kommunalverfassung M-V (KV M-V) darf nur der Amtsausschuss Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen einwerben oder das Angebot einer Zuwendung entgegennehmen.
Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß §144 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 44 Abs. 4 Satz 3 KV-MV der Amtsausschuss.
Folgende Spende ist am 09.12.2019 für das Amt Carbäk eingegangen:
Dr.Herwig und Monika Elgeti250,00 €zur Förderung des Brandschutzes
18184 Broderstorf,( Spende FFw nur für Jugendfeuerwehren des Amtes Carbäk )
Am Dorfteich 6 a
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in ihrer Sitzung am 27.02.2020 die Annahme der unter Nr. 1 aufgeführten Geldspende im Sinne von §144 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 44 Abs. 4 Satz 3 KV-MV.
Dr.Herwig und Monika Elgeti250,00 €zur Förderung des Brandschutzes
(Spende FFw nur fürJugendfeuerwehren des Amtes Carbäk )
Am Dorfteich 6 a
18184 Broderstorf,
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Derzeitig wurde die Spende auf dem Verwahrkonto 12600.379910 (Spenden vor Annahme nach § 44 Abs. 4 Satz 3 KV-MV) verbucht. Mit Beschluss gemäß §144 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 44 Abs. 4 Satz 3 KV-MV des Amtsausschusses wird die Geldspende zur Verwendung in 2020 auf das Produktkonto 12600.462900 (sonstige laufende Erträge), Teilhaushalt 2 umgebucht.
Nicht zweckgebundene und nicht verbrauchte Spenden werden ins nächste Jahr vorgetragen.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
keine
