BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA) - BV/BAU/227/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Der Bauhofausschuss des Amtes Carbäk, die Gemeinden Broderstorf, Roggentin und Thulendorf haben in ihren jeweiligen Gremien 2019 gleichlautende Beschlüsse zur Übertragung der Selbstverwaltungsaufgabe des kommunalen Vermögens gemäß §127 KV M-V gefasst, dass das ehemalige Produkt 11433 innerhalb des Amtshaushaltes (Aufgabenübertragung des kommunalen Vermögens der Gemeinde Thulendorf) in das Produkt 11403 (Bauhof) integriert wird und dementsprechend der Bauhof sich aus den drei genannten Gemeinden ab 01.01.2020 zusammensetzt.

 

Die Finanzierung des Bauhofes (im Haushalts des Amtes unter Produkt 11403.4424300 - Kostenerstattungenund Kostenumlagen von Gemeinden- erfasst) erfolgt durch eine prozentuale Umlage, die die Gemeinden in ihrem jeweiligen Doppelhaushalt 2020/2021eingeordnet, beschlossen und diese Umlage an das Amt zu zahlen haben:

 

im Ergebnishaushalt:im Finanzhaushalt (im Rahmen der Inverstitionen):

Anteil Broderstorf51,55%56,70%

Anteil Roggentin39,37%43,30%

Anteil Thulendorf 9,08% 0,00%

 

Die Beschlüsse für die Übertragung der Selbstverwaltungsaufgabe Unterhaltung des kommunalen Vermögens auf das Amt wurden zeitlich wie folgt gefasst:

 

29.10.2019Bauhofausschuss(BHAA 19/06/2019)

04.11.2019               Gemeinde Broderstorf (GV 11/03/2019),

25.11.2019               Gemeinde Roggentin (GV 09/02/2019 ) und der

09.12.2019               Gemeinde Thulendorf(GV 06/05/2019)

 

und sindr alle Beteiligten bindend. Als Umlagekriterien wurden finanzieller Aufwand; Gemeindestraßen (zu bearbeitende Grünflächen und sonstiges Begleitgrün); Anzahl der Bushaltestellen, Bekanntmachungstafeln, Containerplätze, Spielplätze, Straßeneinäufe und Einwohner herangezogen und prozentual ins Verhältnis der drei Gemeinden gesetzt.

 

Auf einen ursprünglich abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Beteiligten zu den beschlossenen Prozentsätzen (finanziellen Abweichungen) wurde auf Grund der Übertragung der kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe gem. §127 KV M-V per Beschluss des Bauhofausschusses (BHAA 20/02/2020 vom 30.01.2020) verzichtet.

 

Die Umsetzung der übertragenen Aufgabe wird durch das Amt gem. §68 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V geregelt, d.h. der bestehende Bauhof ist organisatorisch und finanztechnisch im Amt eingeordnet und trifft über einen Bauhofausschuss (gemäß §3 Abs.3 der Hauptsatzung des Amtes Carbäk ein beschließender Unterausschuss des Amtsausschusses) Entscheidung in allen Angelegenheiten, die dem Amt gemäß § 127 Abs. 4 KV M-V von den Gemeinden Broderstorf, Roggentin und Thulendorf übertragen worden sind (Unterhaltung des kommunalen Vermögens).

 

Die Übernahme der Übertragung der Selbstverwaltungsaufgabe Unterhaltung des kommunalen Vermögens von den Gemeinden Broderstorf, Roggentin und Thulendorf ist durch den Amtsausschuss zu bestätigen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Durch den Amtsausschuss des Amtes Carbäk wird in der Sitzung am 27.Februar 2020 folgendes beschlossen:

 

1.

Der Amtsausschuss bestätigt die Übernahme der Übertragung der Selbstverwaltungsaufgabe Unterhaltung des kommunalen Vermögens von den Gemeinden Broderstorf, Roggentin und Thulendorf. Zu den Aufgaben zählen:

 

  1. Die Grün- und Landschaftspflege (Grasmahd, Anlagenpflege, Laub- und Unkrautbeseitigung)
  2. Kleine Instandsetzungen an Grünanlagen, Wegen, baulichen Anlagen und Einrichtungen
  3. Säuberung gemeindlicher Flächen, inklusive Straßen- und Gehwegreinigung
  4. Säuberung von Bushaltestellen, Spiel- und Bolzplätzen
  5. Pflege und Instandsetzung der Anlagen der Friedhöfe in Pastow und Steinfeld
  6. Arbeiten zum Winterdienst, insbesondere Streu- und Räumdienst auf gemeindlichen Wegen und Straßen
  7. Vergabe von Arbeiten, die im Rahmen der jeweiligen Haushaltspläne erfolgen sollen
  8. Arbeiten zur Aufrechterhaltung von Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit in den Gemeinden
  9. Vorbereitung von Angeboten über Auftragsvergaben im Rahmen der Aufgaben der Positionen 1-8

 

2. Die Finanzierung des Bauhofes tragen die Gemeinden Broderstorf Roggentin und Thulendorf im Rahmen ihrer Haushalte als Umlage zu den festgelegten Prozentsätzen. Diese Mittel werden im Haushalt des Amtes vereinnahmt.

 

3. Das Amt Carbäk wird, wie bisher, die Umsetzung der übertragenen Aufgabe nach § 68 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V regeln, d. h. der bestehende Bauhof ist organisatorisch und finanztechnisch im Amt eingeordnet.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Finanzierung des Bauhofes ist im Haushalt des Amtes unter Produkt 11403.4424300 (Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Gemeinden) TH 2 erfasst und erfolgt durch eine prozentuale Umlage, die die Gemeinden Broderstorf, Roggentin und Thulendorf in ihrem jeweiligen Doppelhaushalt 2020/2021unter Produkt 11403.5254300 TH 2 eingeordnet und an das Amt zu zahlen haben:

 

im Ergebnishaushalt:im Finanzhaushalt (im Rahmen der Inverstitionen):

Anteil Broderstorf51,55%56,70%

Anteil Roggentin39,37%43,30%

Anteil Thulendorf 9,08%  0,00%

 

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

 

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