BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA) - BV/HBA/285/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk hat in seiner Sitzung am 16.08.2012 den Beschluss (AA 19/13/2012) gefasst, dass der Verein pro familia Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. ab dem Haushaltsjahr 2013 jährlich auf Antrag eine Unterstützung von maximal 700 EUR erhält. Sollte die Beantragung höher als 700 EUR sein, muss der Amtsausschuss separat darüber entscheiden.

 

Im letzten Berichtsjahr 2018 nahmen aus dem Amtsbereich des Amtes Carbäk 11 Personen die Beratung des Vereins in Anspruch.

Der Verein pro familia beantragte für das Jahr 2020 einen Zuschuss i.H.v. 1.404,79 EUR.

 

Da der Betrag die o.g. Maximalunterstützung übersteigt, ist ein Beschluss des Amtsausschusses notwendig.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 27.02.2020, dass der Verein pro familia Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. im Haushaltsjahr 2020 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.404,79 EUR erhält.

 

Der außerplanmäßige Aufwand auf dem Produktkonto 33100.54159 (Förderung von Trägern der Wohlfahrtshilfe/ Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke) im TH 1 wird gedeckt durch Minderaufwand auf dem Produktkonto 1140.5622001 (Zentrale Dienste/ Leasing EDV) im TH 1.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Betrag wurde bisher unter dem Produktkonto 33100.54159 (Förderung von Trägern der Wohlfahrtshilfe/ Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke) im TH 1 geplant. Im Haushalt 2020/2021 wurde er versehentlich nicht berücksichtigt, sodass, sofern eine weitere Unterstützung des Vereines gewünscht wird, eine echte Deckung notwendig ist.


Diese ist gegeben, da unter dem Produktkonto 1140.5622001 (Zentrale Dienste/ Leasing EDV) im TH 1 für das Kopiererleasing ein Betrag i.H.v. 5.000 EUR geplant wurde. Die Neuausschreibung der Geräte hat jedoch ergeben, dass sich der Betrag für 2020 auf 2.000 EUR verringern wird.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

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