BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV//078/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Sachspende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marion Hakelberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Broderstorf
|
Entscheidung
|
|
|
04.03.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Gemäß § 44 Abs. 4 der derzeit geltenden Kommunalverfassung M-V (KV M-V) dürfen nur noch der
Bürgermeister oder sein Stellvertreter Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen
einwerben oder das Angebot einer Zuwendung entgegennehmen.
Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 b der Hauptsatzung der
Gemeinde Broderstorf
- bis zu einer Wertgrenze von 100,00 € der Bürgermeister
- ab 100,00 € die Gemeindevertretung.
Folgende Sachspende ist in 2019 für die Gemeinde Broderstorf eingegangen:
- 22 Blumenschalen für die Förderung der Altenhilfe in Höhe von 220,00 € von Bestattungshaus
Klaus Hacker für die Altersjubilare.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung
am 04.03.2020 die Annahme der unter Nr. 1 aufgeführten Sachspende im Sinne von § 44 Abs. 4 KV
M-V von:
- 22 Blumenschalen für die Förderung der Altenhilfe in Höhe von 220,00 € von Bestattungshaus
Klaus Hacker für die Altersjubilare.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf wird die Sachspende zur
Verwendung in 2019 auf das Produktkonto 28100.4145900 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich), Teilhaushalt 1 verbucht.
Gleichzeitig wird die Sachspende auf dem Produktkonto 28100.541590 verbucht.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
keine