BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV//079/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Geldspende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marion Hakelberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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04.03.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Gemäß § 44 Abs. 4 der derzeit geltenden Kommunalverfassung M-V (KV M-V) dürfen nur noch der Bürgermeister oder sein Stellvertreter Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen einwerben oder das Angebot einer Zuwendung entgegennehmen.
Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 b der Hauptsatzung die Gemeinde Broderstorf.
- bis zu einer Wertgrenze von 100,00 € der Bürgermeister
- ab 100,00 € die Gemeindevertretung.
Folgende Spende ist am 16.12.2019 für die Gemeinde Broderstorf eingegangen:
ABG Broderstorf KG500,00 €zur Förderung des Brandschutzes
18184 Broderstorf,( Spende FFw Broderstorf )
Finstorfer Mühle 2
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.03.2020 die Annahme der unter Nr. 1 aufgeführten Geldspende im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von :
1.
ABG Broderstorf KG500,00 €zur Förderung des Brandschutzes
18184 Broderstorf,( Spende FFw Broderstorf )
Finstorfer Mühle 2
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Derzeitig wurde die Spende auf dem Verwahrkonto 12600.379910 (Spenden vor Annahme nach § 44 Abs. 4 KV M-V) verbucht. Mit Beschluss und Verwendungsanzeige der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf wird die Geldspende zur Verwendung in 2020 auf das Produktkonto 12600.462900 (sonstige laufende Erträge), Teilhaushalt 2 umgebucht.
Nicht zweckgebundene und nicht verbrauchte Spenden werden ins nächste Jahr vorgetragen.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
keine