BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/222/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Beschlusses GV 11/07/2018 zum Bauhofstandort Pastow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Astrid Haß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung Broderstorf
|
|
|
|
17.02.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Broderstorf
|
|
|
|
04.03.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Sachverhalte „neuer Bauhofstandort“ sowie „Bauhof-Neubau“ sind bereits seit vielen Jahren Thema im Bauhofausschuss. Die Notwendigkeit zum weiteren Vorantreiben der Umsetzung der beiden Ziele wurde bereits zu den Beschlüssen zur „Willensbekundung“ der Gemeinden Broderstorf (Beschluss GV 04/05/2018 vom 04.04.2018) und Roggentin (GV 03/07/2018 v. 28.05.2018) detailliert dargelegt.
Am 15.11.2018 wurde im Bauhofausschuss der neue Standort in der Gemeinde Broderstorf/OT Pastow, Gemarkung Pastow, Flur 2, Flurstück 219/5 mit einer Teilfläche mit ca. 5.737m² beschlossen (BHA 15/01/2018).
Am 05.12.2018 wurde dann seitens der Gemeinde Broderstorf, die o.g. Fläche als neuer Bauhofstandort bestätigt (GV 11/07/2018).
Im weiteren Verlauf wurde am 24.04.2019 per Beschluss des Bauhofausschusses (BHA 17/02/2019) eine „Studie zum geplanten Neubau eines Wirtschaftsgebäudes des Amtes Carbäk“ an das Ingenieurbüro Gebert aus Güstrow für diesen Standort in Pastow in Auftrag gegeben.
Personelle Veränderungen in den Gremien der Gemeinden Broderstorf und Roggentin (Neuwahlen der Gemeinndevertretungen und Bürgermeister im Mai 2019) führten dazu, dass die Standortfrage nochmals thematisiert wurde.
Ein Ankauf des Grundstücks in Pastow durch das Amt ist bis dato heute noch nicht erfolgt. Dieser Standort soll nun aufgegeben und stattdessen, ein Grundstück im Gewerbegebiet BG 3 der Gemeinde Roggentin in Betracht gezogen werden.
Ein weiterer Grund, das Grundstück in Pastow nicht zu verwenden ist, dass die Gemeinde Roggentin
eine Perspektiverweiterung bzgl. ihrer Freiwilligen Feuerwehr anstrebt. Dies soll nach Entstehung eines Bauhofneubaus ebenfalls auf dem Gebiet der Gemeinde Roggentin erfolgen.
Im Ergebnis des Genannten ergeben sich Aufhebungen und Neufassungen von Beschlüssen, die auch die Gemeinde Broderstorf betreffen, wie folgt:
- Beschlussaufhebung des am 15.11.2018 gefaßten Beschlusses des Bauhofausschusses zum neuen Standort in der Gemeinde Broderstorf/OT Pastow, Gemarkung Pastow, Flur 2, Flurstück 219/5 mit einer Teilfläche mit ca. 5.737m² (BHA 15/01/2018 vom 15.11.2018). erfolgte mit Beschluss BHAA 20/03/2020 vom 30.01.2020
- Beschlussaufhebung des am 05.12.2018 gefaßten Beschlusses der Gemeinde Broderstorf zur Bestätigung, die Fläche in Pastow als neuen Bauhofstandort zur Verfügung zu stellen (GV 11/07/2018). (geplante Beschlussfassung in der GV am 04.03.2020)
- Beschlussfassung durch den Bauhofausschuss des Amtes Carbäk, ein Grundstück auf dem Gebiet der Gemeinde Roggentin (vorgesehen im Gewerbegebiet BG 3 in der Gemeinde Roggentin) als neuen Bauhofstandort käuflich zu erwerben. erfolgte mit Beschluss BHAA 20/04/2020 vom 30.01.2020
- Beschlussfassung durch die Gemeinde Roggentin, dass ein Grundstück auf dem Gebiet der Gemeinde Roggentin (vorgesehen im Gewerbegebiet BG 3 in der Gemeinde Roggentin) durch Verkauf, als neuer Bauhofstandort und perpektivisch für die FFw Roggentin zur Verfügung gestellt wird. (geplante Beschlussfassung in der GV am 30.03.2020)
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in seiner Sitzung am 04.März 2020, gemäß Sachverhalt, den Beschluss GV 11/07/2018 vom 05.12.2018 aufzuheben.
(Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf bestätigt in ihrer Sitzung am 05.Dezember 2018, das Grundstück in der Gemeinde Broderstorf, Gemarkung Pastow, Flur 2, Teilfläche mit ca. 5.737m² aus dem Flurstück 219/5 als neuen Bauhofstandort unter der Maßgabe der Eignung zu diesem Zweck. Das Amt wird beauftragt, alle damit verbundenen weiteren Schritte einzuleiten. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.) Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Der ursprüngliche Verkauferlös (Ankauf des Grundstücks durch das Amt) des Grundstückes in Pastow, der über Produkt 11402.4611201/039700 TH 2 zu verbuchen wäre, entfällt.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Das Grundstück in Broderstorf, Gemarkung Pastow, Flur 2, Flurstück 219/5 mit einer Teilfläche mit ca. 5.737m² steht anderen Kaufinteressenten wieder zur Verfügung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
271,9 kB
|