BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/LIE/447/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Aufgrund der Fertigstellung des Ausbaus des Haubenweges ist es notwendig, dass die von der Gemeinde Broderstorf in Anspruch genommenen Flächen vermessen werden (Gemarkung Pastow, Flur 1, Flurstücke 72/14; 73/6; 74/4 + 109).

Seinerzeit wurden in diesem Zuge 2 Tauschverträge abgeschlossen. Um den Vollzug der Verträge vollenden zu können, ist ebenfalls die Vermessung von weiteren Flächen erforderlich (Gemarkung Neuendorf, Flur 1, Flurstücke 93 + 137).

 

Da das Vermessungsbüro Hansch & Bernau Vermessungen im Zuge der Baumaßnahmen getätigt hat, wurde von diesem Vermessungsbüro eine Kostenschätzung angefordert.

 

Die Kostenschätzungen des Vermessungsbüros Hansch & Bernau belaufen sich auf:

 

Teilflächen aus den Flurstücken 72/14; 73/6; 74/4 + 109,

Gemarkung Pastow, Flur 1gesamt 19.347,02 €

 

Teilfläche aus dem Flurstück 93,

Gemarkung Neuendorf, Flur 13.129,70

 

Teilfläche aus dem Flurstück 137,

Gemarkung Neuendorf, Flur 14.545,80 €

 

 

r die Teilflächen aus den Flurstücken 93 + 137, Gemarkung Neuendorf, Flur 1 wurden Kostenschätzungen vom Vermessungsbüro Änne Lorenz angefordert.

 

Die Kostenschätzungen des Vermessungsbüros Änne Lorenz belaufen sich auf:

 

Teilfläche aus dem Flurstück 93,

Gemarkung Neuendorf, Flur 13.208,24 €

 

Teilfläche aus dem Flurstück 137,

Gemarkung Neuendorf, Flur 14.160,24 €

 

Hinweis: Eine zusammenhängende Vermessung ist nichtglich, da es sich um Flächen in diversen Gemarkungen handelt, die außerdem nicht nebeneinanderliegen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.03.2020 die Auftragsvergabe für die Vermessung folgender Flächen:

 

an das Vermessungsbüro Hansch & Bernau, 18107 Rostock, Talliner Straße 1 für

 

-          Teilflächen aus den Flurstücken 72/14; 73/6; 74/4 + 109, Gemarkung Pastow, Flur 1 aufgrund der Kostenschätzung vom 05.12.2019 zu gesamt 19.347,02 €;

-          Teilfläche aus dem Flurstück 93, Gemarkung Neuendorf, Flur 1 aufgrund der Kostenschätzung vom 05.12.2019 in Höhe von 3.129,70 €;

 

sowie

 

an das Vermessungsbüro Änne Lorenz, 18147 Rostock, Am Hechtgraben 15 für

 

-          Teilfläche aus dem Flurstück 137, Gemarkung Neuendorf, Flur 1 aufgrund der Kostenschätzung vom 13.02.2020 in Höhe von 4.160,24 €.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt 2

Die finanziellen Mittel für die Vermessung stehen im Haushalt 2020 unter dem Produkt-Konto 54100.7853200 (0960000/04824) in Höhe von 25.000,00 € zur Verfügung. Die Kosten belaufen sich auf ca. 26.636,96 €. Die finanziellen Mittel sind somit nicht ausreichend.

Da die Maßnahme im Jahr 2018 begonnen wurde, können aus den Jahren 2018 und 2019 die Haushaltsreste übertragen werden:

HH-Jahr 2018 Übertragung des Haushaltsrestes vollständig (79.983,61 €) Produkt-Konto 54100.7853100 (0960000/04824)

HH-Jahr 2019 Übertragung des Haushaltsrestes vollständig (5.058,23 €) Produkt-Konto 54100.7853100 (0960000/04824)

 

Aufgrund der Übertragung der Haushaltsreste sind die finanziellen Mittel ausreichend.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:keine

 

 

 

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