BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/221/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Der Bauhof, der in den 90-igern als Konstrukt der Gemeinden Broderstorf und Roggentin gegründet wurde, hat sich bis heute bewährt. Die Basis für den Bauhof war immer die Umsetzung des Solidarprinzips.

Der Bauhofausschuss des Amtes Carbäk, die Gemeinde Broderstorf, die Gemeinde Roggentin und die Gemeinde Thulendorf haben in ihren jeweiligen Gremien 2019 gleichlautende Beschlüsse zur Übertragung der Selbstverwaltungsaufgabe des kommunalen Vermögens gemäß §127 KV M-V gefasst, dass das ehemalige Produkt 11433 innerhalb des Amtshaushaltes (Aufgabenübertragung des kommunalen Vermögens der Gemeinde Thulendorf) in das Produkt 11403 (Bauhof) integriert wird und dementsprechend der Bauhof sich aus den drei genannten Gemeinden ab 01.01.2020 zusammensetzt. (gefasste Beschlüsse: Bauhofausschuss BHAA 19/06/2019 v. 299.10.2019; Broderstorf GV 11/03/2019 v. 4.12.2019; Roggentin GV 09/02/2019 vom 25.11.2019; Thulendorf GV 06/05/2019 v. 09.12.2019)

Haushaltsrechtlich erfolgt die Finanzierung des Bauhofes durch ein Umlageverfahren (prozentual festgelegt) über die Gemeinden Broderstorf, Roggentin und Thulendorf, die jeweils in den Haushalten der Gemeinden eingeordnet wurde.

((Voraussetzung für die Thematik „Entwicklung eines neuen Bauhof-Standortes“ war 2018 eine erneute offizielle Willensbekundung der beiden Gemeinden Broderstorf und Roggentin, dass der Bauhof in seiner jetzigen Form weiter bestehen bleiben und einen neuen Standort erhalten soll. Diese Willensbekundung wurde durch die Gemeinden Broderstorf und Roggentin jeweils einstimmig beschlossen. (Broderstorf Beschluss: GV 04/05/2018 vom 04.04.2018; Roggentin Beschluss: 03/07/2018 vom 28.05.2018)).

Im Haushalt 2020/2021 des Amtes TH 2 wurden für einen neuen Standort und einen Neubau finanzielle Mittel eingestellt (Amt 11403.7851100 Erwerb unbebaute Grundstücke 160.000,-€ und 11403.7852200 Bau eines neuen Bauhofgebäudes 500.000,-€).

Der Bauhofausschuss hatte zunächst in seiner Sitzung am 15.11.2018 über Standortmöglichkeiten für einen neuen Bauhof beraten (ein Vorschlag in Broderstorf und ein Vorschlag in Roggentin) und sich mit Beschluss Nr. 15/01/2018 für das vorgeschlagene Grundstück in der Gemeinde Broderstorf Gemarkung Pastow, Flur 2, Teilfläche mit ca. 5.737 m² aus dem Flurstück 219/5 mehrheitlich entschieden.Die Entscheidung des Bauhofausschusses wurde danach durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf (GV 11/07/2018 vom 05.12.2018) bestätigt.

Der Bauhofausschuss des Amtes Carbäk hat auf Grund anderer Betrachtungsweisen zum neuen Bauhofstandort in seiner Sitzung am 30.01.2020 den Beschluss vom 15.11.2018 aufgehoben und einen neuen Beschluss gefasst, den Standort in die Gemeinde Roggentin (vorgeshen im BG 3 - Parzellierungsnummern 11-13), unter der Maßgabe der Bestätigung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin, zu verlegen.Der Bauhofausschuss beauftragt darüber hinaus das Amt, nach der Entscheidung der Gemeinde Roggentin, alle damit verbundenen weiteren Schritte einzuleiten (z.B Ankauf der Grundstücksfläche; Vorbereitung der Genehmigungsplanung).

Zur Umsetzung des Bauhofstandortwechsels von Pastow nach Roggentin ist eine Bestätigung seitens der Gemeindevertretung Roggentin durch einen Beschluss zu bestätigen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 30.März 2020, ein Grundstück auf dem Gebiet der Gemeinde Roggentin (vorgesehen im BG 3 - im Bereich der Parzellierungsnummern 11-13) als neuen Bauhofstandort zur Verfügung zu stellen.

Das Amt wird beauftragt, alle damit verbundenen weiteren Schritte (z.B. Ankauf der Grundstücksfläche durch das Amt; Vorbereitung der Genehmigungsplanung) einzuleiten. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der mit dem Grundstück verbundene Verkauf (Ankauf des Grundstücks durch das Amt -Bauhof  - Produkt 11403) wird als Ertrag im HH des TH 2 der Gemeinde Roggentin auf dem Produkt 11402 (Liegenschaften) Produktkonto 039700/4611201(Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken) verbucht.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Grundstücksverkauf auf dem Gebiet der Gemeinde Roggentin

 

 

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Anlagen

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