BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/237/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Aufgrund des Antrages vom 03.01.2019 auf Übernahme der Trafostation in der Gemarkung Pastow, Flur 1, Flurstück 89/15 in das Eigentum der Gemeinde Broderstorf zur Naturschutz gerichteten Nutzung wurde von der E.DIS Netz GmbH ein Schenkungsvertrag an die Gemeinde Broderstorf geschickt.

 

Die Gemeinde Broderstorf beabsichtigte, das ehemalige Trafogebäude im Zusammenhang mit Ausgleichsmaßnahmen für den Abbruch des alten LPG-Geländes in Broderstorf umzugestalten. Das Gebäude sollte zu Vogelschutzmaßnahmen genutzt werden.

 

Des Weiteren erhält die Gemeinde Broderstorf zur weiteren Nutzung des Vertragsgegenstandes für den Artenschutz eine einmalige finanzielle Zuwendung in Höhe von 500,00 Euro

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) dürfen nur der Bürgermeister oder sein Stellvertreter Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen einwerben oder das Angebot einer Zuwendung entgegennehmen.

Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 b und § 7 Abs. 2 f der Hauptsatzung der Gemeinde Broderstorf

 

-          bis zu einer Wertgrenze von 100,00 € diergermeisterin

-          ab 100,00 - 1.000,00 der Hauptausschuss.

 

Da der Hauptausschuss für diese Spendenannahme nicht extra einberufen werden muss, kann die Spende auch durch die Gemeindevertretung angenommen werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.03.2020, den Schenkungsvertrag für die stillgelegte Trafostation der E. DIS Netz GmbH in der Gemarkung Pastow, Flur 1, Flurstück 89/15 (Alte Schulstraße) zur Naturschutz gerichteten Nutzung mit finanzieller Unterstützung in Höhe von 500,00 € anzunehmen.

Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Schenkungsvertrag zu unterschreiben.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Diese Geldspende wird auf das Verwahrkonto 55400.379910 (Spenden vor Annahme nach § 44 Abs. 4 KV M-V) verbucht. Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf wird die Geldspende von dem Verwahrkonto zur Verwendung in 2020 auf das entsprechende Produktkonto 55400.462900 (sonstige laufende Erträge), Teilhaushalt 2 umgebucht.

 

Bei der Schenkung des Trafogebäude (Baujahr 1930) handelt es sich um eine Sachspende, die dem Anlagevermögen nach Bewertung dem Produktkonto 55400.0399900 des Teilhaushaltes 2 zuzuordnen ist.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

 

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