BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/249/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Broderstorf und Aufstellung des B-Plans Nr. 18 für das Gebiet „Schule an der Carbäk“ in der Gemeinde Broderstorf
Zustimmung zur Eilentscheidung der Bürgermeisterin § 39 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Burmeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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06.05.2020
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Gestoppt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Der Kita- und Schulausschuss des Amtes Carbäk hat in seiner Sitzung am 24.10.2019 den Erweiterungsbau für die Schule an der Carbäk mit 4 Klassenzimmern, Sanitäranlage und Garderobe beschlossen.
Durch das Fachamt erfolgte eine Anfrage bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock, ob die vom Kita- und Schulausschuss favorisierten Baustandorte (Variante 1 vor der Sporthalle, am Südgiebel zum Schulgebäude und Variante 2 hinter der Sporthalle, am Ostgiebel der Sporthalle) genehmigungsfähig sind, da sich diese im Außenbereich befinden.
Im Ergebnis hat der Landkreis festgestellt, dass eine geringfügige Erweiterung (ca. 25 % der vorhandenen Gebäude) innerhalb der entsprechenden Flächen im Flächennutzungsplan hinsichtlich der Variante 1 genehmigungsfähig sein könnten. Für die Variante 2 oder auch für größer geplante Vorhaben empfiehlt der Landkreis eine Bauvoranfrage zu stellen.
In jedem Fall kam jedoch auch die Empfehlung, im Vorfeld ein beratendes Gespräch mit dem Amt für Kreisentwicklung zu führen.
Nach vielen Gesprächen und Abwägungen wird die Umsetzung der Variante 2 bevorzugt. Da zum einen die Ausführung der Variante 1 aufgrund der dort verlaufenden Geothermie erschwert und somit auch kostenintensiver wird und zum anderen muss durch den Platzmangel das neu zu errichtende Gebäude bereits über zwei Etagen gebaut werden, somit ist eine Aufstockung nicht mehr möglich.
Am 12.03.2020 fand ein Beratungstermin mit Herrn Grundmann und Frau Ehrlich vom Amt für Kreisentwicklung des Landkreises Rostock statt.
In Bezug auf den Erweiterungsbau der „Schule an der Carbäk“ teilt Herr Grundmann folgendes mit. Bei dem Erweiterungsbau der Schule handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Absatz 2 BauGB. Demnach darf das Vorhaben öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und die Erschließung muss gesichert sein. Nach § 35 Absatz 3 Bau GB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange insbesondere vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans wiederspricht.
Da der vorgesehene Standort im Flächennutzungsplan auf der Grünfläche (Sportplatz) erfolgt und nicht auf der Fläche für Gemeinbedarf ist das Vorhaben unzulässig.
Somit kann das geplante Vorhaben nur realisiert werden, wenn die Gemeinde Broderstorf den Flächennutzungsplan ändert und einen Bebauungsplan aufstellt, so Herr Grundmann.
Weiterhin erklärt Herr Grundmann, dass die Möglichkeit besteht gemäß § 33 BauGB zu verfahren. Die sog. Planreife gemäß § 33 BauGB ermöglicht, die zukünftigen Festsetzungen eines noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplanes auch dann schon als Grundlage für die Erteilung der Baugenehmigung heranzuziehen, wenn der Bebauungsplan noch nicht festgesetzt ist, also noch nicht rechtswirksam ist und das Vorhaben insoweit noch nicht zulässig wäre.
Zu den Anwendungsvoraussetzungen gehört, dass die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes (2. Phase der Bürgerbeteiligung) durchgeführt wurde und mit großer Sicherheit feststeht, dass das Vorhaben den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht. Des Weiteren muss der Antragsteller die zukünftigen Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich anerkennen und die Erschließung muss gesichert sein.
Da aufgrund der Corona- Krise keine Sitzungen der Gemeindevertretung und Ausschüsse der Gemeinde Broderstorf stattfinden, kann keine Entscheidung zu dieser Beschlussvorlage von der Gemeindevertretung getroffen werden. Aufgrund der Dringlichkeit werden die für die Änderung des FNPs und der Aufstellung des B-Plans erforderlichen Aufträge und Verträge im Wege der Eilentscheidung durch die Bürgermeisterin gemäß § 39 Absatz 3 S.3 KV M-V erteilt und unterschrieben.
Die Gemeindevertretung wird um Zustimmung zur Eilentscheidung gem. § 39 Abs. 3 S.4 KV M-V gebeten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 01. April 2020 die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Thulendorf und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 18 für das Gebiet der „Schule an der Carbäk“ in der Gemeinde Broderstorf.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 01. April 2020, drei Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufzufordern. Dem wirtschaftlich günstigsten Angebot ist der Zuschlag zu erteilen. Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Auftrag zu unterschreiben.
Beschlussvorschlag 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 01. April 2020, mit dem Grundstückseigentümer (Amt Carbäk) und dem Planungsbüro einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten. Die Bürgermeisterin und einer ihrer Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen und zu siegeln.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Da eine Änderung des Flächennutzungsplans und eine B-Plan Aufstellung erforderlich sind, um den Erweiterungsbau der Schule an der Carbäk zu realisieren, erfolgt die Finanzierung über das Produktkonto 21100.096000/7852200 im Teilhaushalt 1.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
keine