BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HRA/202/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Es geht um die prinzipielle Umstellung von der schriftlichen auf die elektronische Einladung zu den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse.

Das bedeutet, dass die elektronische Einladung dann der Standard ist. Gem. § 29 Absatz 1 Satz 1 KV M-V muss die Geschäftsordnung dies ausdrücklich bestimmen, damit der jew. Vorsitzende der GV/der Ausschüsse auf andere als die bislang übliche, schriftliche Weise einladen darf.

Gemeindevertreter oder gerade auch sachkundige Einwohner in den beratenden Ausschüssen 15 GO) nnen selbstverständlich jederzeit von ihrem Recht aus § 29 Abs. 1 Satz 2 KV M-V Gebrauch machen und die an sie gerichteten Einladungen in schriftlicher Form verlangen. Daher ist auch keine Änderung in § 15 der Geschäftsordnung in Form einer Abweichung r die sachkundigen Einwohner tig.

Da bislang keine Regelung zur Form der Einladung existiert, wird dies im Entwurf in einem neuen Absatz des § 1 vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.05.2020 die 4. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf gemäß anliegendem Entwurf.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

 

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Anlagen

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