BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/253/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf eine 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 der Gemeinde Broderstorf für das Sonder- und Gewerbegebiet „Neuendorf zwischen der Autobahn A 19, Neuendorf, Neuendorfer Straße und Neu Roggentin“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Burmeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Broderstorf
|
|
|
|
06.05.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Der Antragsteller ist Eigentümer der Flurstücke 198/4 und 200/12, Flur 1, Gemarkung Neuendorf und beabsichtigt diese Flächen dahingehend ändern zu lassen, dass die im B-Plan Nr. 2 der Gemeinde Broderstorf festgesetzte Fläche Sondergebiet „ Beherbergung“ mit der Ordnungsnummer 3 geändert wird. Derzeit ist auf dieser Fläche die Errichtung von Betrieben zur Fremdenbeherbergung mit einer Kapazität von bis zu 200 Betten und ihren Nebenanlagen zulässig. Im selben Sondergebiet liegt das Ibis Budget, welches eine Kapazität von ca. 130 Betten ausweist. Der Antragsteller beantragt die Zulässigkeit eines Gewerbes.
Es wird der Antrag auf eine 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 der Gemeinde Broderstorf für das Sonder- und Gewerbegebiet „Neuendorf zwischen der Autobahn A 19, Neuendorf, Neuendorfer Straße und Neu Roggentin“ gestellt. Weiterhin wird die Gemeinde Broderstorf um Zustimmung gebeten.
Für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 der Gemeinde Broderstorf für das Sonder- und Gewerbegebiet „Neuendorf zwischen der Autobahn A 19, Neuendorf, Neuendorfer Straße und Neu Roggentin“ sind drei Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufzufordern. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt.
Zur Umsetzung der Bauleitplanung ist es erforderlich einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Broderstorf, dem Investor und dem Planungsbüro abzuschließen.
Der städtebauliche Vertrag ist ein öffentlich rechtlicher Vertrag und ist im § 11 BauGB geregelt und dient der Erfüllung städtebaulicher Aufgaben.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06. Mai 2020, dem Antrag über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 der Gemeinde Broderstorf für das Sonder- und Gewerbegebiet „Neuendorf zwischen der Autobahn A 19, Neuendorf, Neuendorfer Straße und Neu Roggentin“ zuzustimmen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06. Mai 2020, drei Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufzufordern. Dem wirtschaftlich günstigsten Angebot ist der Zuschlag zu erteilen. Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Auftrag zu unterschreiben.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussvorschlag 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06. Mai 2020, mit dem Grundstückseigentümer und dem Planungsbüro einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten. Die Bürgermeisterin und einer ihrer Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen und zu siegeln.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.